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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 25/2024
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Partenstein

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main Spessart mit Schreiben vom 18 10 2024 (Az. 21-027.0.20-24) rechtsaufsichtlich genehmigt Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 06 12 2024 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten

Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung GO erlässt die Gemeinde Neuhütten folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2 546 280 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1 687 100 € ab

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2 957 000 € festgesetzt

§ 4

Die Steuersätze Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a

für Land u forstwirtschaftliche Betriebe A  —  500 v. H.

b

für Grundstücke B  —  350 v. H.

2.

Gewerbesteuer

a

nach dem Gewerbeertrag  —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf 100 000 € festgesetzt

§ 6

Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1 Januar 2024 in Kraft

Neuhütten den 06 12 2024
Gemeinde Neuhütten
gez.
Bernd Steigerwald
1 Bürgermeister