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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 25/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Partenstein

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Partenstein folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):

§ 1 Änderung der Grundgebühr

§ 9a Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Partenstein vom 23.02.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

bis

4 m3/h

53,50 €/Jahr,

bis

10 m3/h

133,75 €/Jahr und

über

10 m3/h

214,00 €/Jahr.

§ 9a Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Partenstein vom 23.02.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Nenndurchfluss inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

bis

2,5 m3/h

53,50 €/Jahr,

bis

6 m3/h

133,75 €/Jahr und

über

6 m3/h

214,00 €/Jahr.

§ 2 Änderung der Verbrauchsgebühr

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Partenstein vom 23.02.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Gebühr beträgt 3,56 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Partenstein vom 23.02.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,56 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 3 Änderung der Mehrwertsteuerregelung

§ 14 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Partenstein vom 23.02.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Zu den Beiträgen und Kostenerstattungsansprüchen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Partenstein, den 09.12.2025
Gemeinde Partenstein
gez.
Stephan Amend
Erster Bürgermeister