Generell gilt: Feuerwerk und Böller abbrennen ist bundesweit für Privatleute nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Ein bundesweites generelles Verbot auch an diesen Tagen gilt in direkter Umgebung von Kinder- und Altersheimen, Kirchen und Kliniken.
Zum Schutz der Wild- und Weidetiere ist das Böllern und anzünden von Feuerwerk im Außenbereich (Wald und Flur) ebenfalls verboten. Denken Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch an die Umwelt und die Brandgefahr. Jeder sollte eigenverantwortlich mit diesem Thema umgehen. Verursachter Müll muss von jedem „Feuerwerker“ selbst und unmittelbar entsorgt werden. Am besten, Sie handeln nach dem Motto: „Brot statt Böller“.