Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 08.12.2025 (Az. 027.0.21-25 2025) rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 18.12.2025 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Partenstein folgende Haushaltssatzung.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.044.620 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.619.420 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.400.000 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 420.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuerarten A und B lauten nachrichtlich wie folgt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 275 v. H. |
| b) | für Grundstücke (B) — 275 v. H. |
| Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt: | |
| 2. | Gewerbesteuer |
| a) | nach dem Gewerbeertrag — 320 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 € festgesetzt.
Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.