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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 25/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Abwasserverband Aubachtal

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Dem entsprechend erfolgt die Bekanntmachung gem. Art. 65 Abs. 3 S. GO. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 18.12.2025 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Aufgrund der §§ 21 - 27 der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 582.200 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 — 413.000 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt

§ 4

(1)

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 582.200 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Umlage wird für die Mitgliedsgemeinden nach dem folgenden Schlüssel festgesetzt.

2023

Betrag

Heigenbrücken

88.289 m³

256.455 €

Heinrichsthal

28.751 m³

83.514 €

Neuhütten

36.943 m³

107.309 €

Wiesthal

46.449 m³

134.922 €

Gesamt

200.432 m³

582.200 €

(2)

Investitionsumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 413.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Einw.-zahl

Betrag

Heigenbrücken

2.288 EW

172.719 €

Heinrichsthal

824 EW

62.203 €

Neuhütten

1.121 EW

84.623 €

Wiesthal

1.238 EW

93.455 €

Gesamt

5.471 EW

413.000 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Partenstein, den 18.12.2025
Abwasserverband Aubachtal
gez.
Bernd Steigerwald
Verbandsvorsitzender