Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Dem entsprechend erfolgt die Bekanntmachung gem. Art. 65 Abs. 3 S. GO. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 18.12.2025 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Aufgrund der §§ 21 - 27 der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 582.200 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
— 413.000 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
| (1) | Betriebskostenumlage | ||
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| Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 582.200 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Umlage wird für die Mitgliedsgemeinden nach dem folgenden Schlüssel festgesetzt. | ||
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| 2023 | Betrag |
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| Heigenbrücken | 88.289 m³ | 256.455 € |
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| Heinrichsthal | 28.751 m³ | 83.514 € |
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| Neuhütten | 36.943 m³ | 107.309 € |
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| Wiesthal | 46.449 m³ | 134.922 € |
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| Gesamt | 200.432 m³ | 582.200 € |
| (2) | Investitionsumlage | ||
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| Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 413.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. | ||
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| Einw.-zahl | Betrag |
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| Heigenbrücken | 2.288 EW | 172.719 € |
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| Heinrichsthal | 824 EW | 62.203 € |
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| Neuhütten | 1.121 EW | 84.623 € |
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| Wiesthal | 1.238 EW | 93.455 € |
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| Gesamt | 5.471 EW | 413.000 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.