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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 26/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Neuhütten: Jahresendablesung Verbrauchsgebühren 2023

Die Jahresendablesung der Wasserzähler steht vor der Tür. Die dazu notwendigen Ablesebriefe werden ab dem 11.12.2023 versendet und sollten bis spätestens 05.01.2024 ausgefüllt zurückgesendet werden. Sie können den Ablesebrief entweder in die gemeindlichen Briefkästen oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft in Partenstein (Rathaus Partenstein) einwerfen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit des Versandes per E-Mail, Fax oder Post.

Damit wir rechtzeitig die Jahresabrechnung 2023 bearbeiten können, ist die Einhaltung des Rückgabetermins sehr wichtig. Sollten Zählerstände bis 05.01.2024 nicht abgegeben werden müssen wir diese schätzen. Dies liegt aber weder in ihrem, noch im Interesse der Gemeinde Wiesthal.

Für ihre Mithilfe und ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.

Ihre Verwaltung (DC)