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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 26/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Jahresendablesung Verbrauchsgebühren 2023 der Gemeinde Neuhütten

Die Jahresendablesung der Wasserzähler steht vor der Tür und findet am 31.12.2023 statt.

Die Ablesung erfolgt automatisch, sofern in ihrer Hausanlage ein Wasserzähler mit Fernauslesung installiert ist und sie der Nutzung dieses Funkmoduls nicht widersprochen haben.

Ist bei ihnen noch kein Wasserzähler mit Fernauslesung installiert, bzw. haben sie der Nutzung des Funkmoduls des bereits installierten Zählers widersprochen, erfolgt die Ermittlung der Zählerdaten durch Selbstablesung. Hierfür erhalten sie ab dem 11.12.2023 den dazu notwendigen Ablesebrief, den sie entweder in den gemeindlichen Briefkasten oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft in Partenstein (Rathaus Partenstein) einwerfen können. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit des Versandes per E-Mail, Fax oder Post.

Damit wir rechtzeitig die Jahresabrechnung 2023 bearbeiten können, ist die Einhaltung des Rückgabetermins sehr wichtig. Sollten Zählerstände bis 05.01.2024 nicht abgegeben werden müssen wir diese schätzen. Dies liegt aber weder in ihrem, noch im Interesse der Gemeinde Neuhütten.

Für ihre Mithilfe und ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.

Ihre Verwaltung (DC)