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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 26/2024
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Wiesthal

Die Jahresendablesung der Wasserzähler steht vor der Tür. Die dazu notwendigen Ablesebriefe werden ab dem 16.12.2024 versendet und sollten bis spätestens 03.01.2025 ausgefüllt zurückgesendet werden. Sie können den Ablesebrief entweder in die gemeindlichen Briefkästen oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft in Partenstein (Rathaus Partenstein) einwerfen. Es besteht auch die Möglichkeit des Versandes per E-Mail oder Post oder sie melden ihren Zählerstand über das Bürgerserviceportal (Information mit Ablesecode in der Anlage zum Ablesebrief).

Damit wir rechtzeitig die Jahresendabrechnung 2024 bearbeiten können, ist die Einhaltung des Rückgabetermins sehr wichtig. Sollten Zählerstände bis 03.01.2025 nicht abgegeben werden, müssen wir diese schätzen. Dies liegt aber weder in ihrem, noch im Interesse der Gemeinde Wiesthal. Für ihre Mithilfe und ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.

Ihre Verwaltung (DC)