Titel Logo
Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 3/2023
Gremiumsarbeit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 23.01.2023

Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2023 um 19:30 Uhr im Rathaus Neuhütten eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.12.2022: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 10:0 (Enthaltungen: 2).

TOP 02) Vorstellung Verkehrsüberwachung durch die RadarWacht GmbH: Herr Stieler von der Firma RadarWacht GmbH aus Würzburg referierte über die Möglichkeiten der Kommune Verkehrswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Die Firma kann dabei als externer Dienstleister herangezogen werden, die im Rahmen der Verkehrserziehung und Verkehrsschulung tätig ist. Zunächst sollen die mobilen Geschwindigkeitsmesser der Gemeinde in einzelne Ortsstraßen versetzt werden. Eine Beschussfassung des Gremiums erfolgte nicht.

TOP 03) Bauantrag auf Nutzungsänderung von Abstellräumen im OG und Dachboden zu Wohnraum, Errichtung eines Windfangs sowie Einhausung von zwei Balkonen im EG und OG zur Wohnraumerweiterung an einem Einfamilienwohnhaus, Lindenbrücke 15 (FlNr. 152): Der Gemeinderat nahm den Bauantrag für die Nutzungsänderung sowie bauliche Veränderungen an einem Einfamilienwohnhaus in der Lindenbrücke 15 zur Kenntnis und erteilte hierfür das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis 13:0

TOP 04) Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung „Mischgebiet Spatgrube“; Billigung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB: Das mit der Aufstellung der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung beauftragte Planungsbüro Fleckenstein aus Lohr a. Main hat zusammen mit der Bauverwaltung für den Bereich „Spatgrube“ einen Entwurf ausgearbeitet (Planungsstand: 07.10.2022). Die Erarbeitung hat sich aufgrund der notwendigen naturschutzrechtlichen Erfassungsarbeiten und behördlicher Stellungnahmen verzögert, wurde im Wesentlichen aber bereits im Vorfeld abgestimmt. Die Planungen beschränken sich aufgrund der Gegebenheiten größtenteils auf die Bestandsgebäude, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten, den dortigen Grundstücksbesitzern aber kleinere bauliche Maßnahmen zu ermöglichen. Dazu sieht die Planung auch vor, die Ausgleichsmaßnahmen direkt im Geltungsbereich umzusetzen.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf nebst zugehöriger Planbegründung und beauftragte die Verwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB durchzuführen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden zusätzlich für jedermann auf der gemeindlichen Homepage zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis 13:0

TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Möglichkeit zur Durchführung von Hybridsitzungen: Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 01.12.2022 beschlossen, die Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung sog. Hybridsitzungen kommunaler Gremien auch über den 31.12.2022 hinaus zu entfristen. Nach Art. 47a GO kann folglich für Sitzungen kommunaler Gremien dauerhaft zugelassen werden, dass sich deren Mitglieder mittels Ton-Bild-Übertragung zuschalten und daher nicht mehr in Präsenz vor Ort sein müssen. Über Art und Umfang kann das Gremium in gewissen Grenzen frei entscheiden. Nachdem der Gemeinderat bereits im Januar 2022 beschlossen hatte, die Möglichkeit zur Durchführung von Hybridsitzungen in seine Geschäftsordnung aufzunehmen, wurde nun beschlossen, dass die Geschäftsordnung in ihrer aktuellen Ausgestaltung unverändert bleibt. Abstimmungsergebnis 13:0

TOP 06) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil Sitzung vom 12.12.2022:

TOP 11 A: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer 3-teiligen Sprossenleiter für den Bauhof“:

Im Rahmen der Leiterprüfung wurde durch die Arbeitssicherheitsfachkraft eine 3-teilige Schiebeleiter bemängelt. Der Gemeinderat hat den Auftrag für eine Ersatzbeschaffung erteilt.

TOP 11 B: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Zaunanlage für den Kindergarten Neuhütten:

Auch im Kindergarten wurden zwei Zäune bemängelt, die erneuert werden müssen. Die Zaunanlage wird in Eigenleistung montiert. Der Gemeinderat hat den Auftrag für ein Zaunanlagen-Komplett-Seit an die Firma A&G Stahlverarbeitungs- und vertriebs GmbH aus Saalfeld erteilt.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:53 Uhr.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführerin: Luisa Stenger