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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 3/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

In der Zeit vom 24.02.2025 bis 28.02.2025 werden die Grabmale auf sämtlichen Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein auf ihre Standsicherheit hin überprüft.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzenarbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – zurückzuführen sind.

Rechtsgrundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Ablauf der Prüfung

Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen. Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und die Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität. (MH)