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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Aufforderung.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf der Seite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein (Hauptstraße 24, 97846 Partenstein), Zimmer: OG 12 (im ersten Obergeschoss).

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname Vorname

Geburtsdatum, Geburtsort

Straße, Hausnummer, Wohnort

Beruf

Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Das erforderliche und zwingend zu verwendende Bewerbungsformular finden Sie zudem auf unserer Homepage (www.vg-partenstein.de). Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Groß (Tel.: 09355 9721-20) oder Herr Werthmann (Tel.: 09355 9721-25) gerne persönlich zur Verfügung.

Hinweis: Vonseiten der Gemeinde Wiesthal muss mindestens eine Person dem Amtsgericht Gemünden a. Main für die Wahl der Schöffen vorgeschlagen werden. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte diese (Mindest-)Anzahl nicht wesentlich überschritten werden.

Gemeinde Wiesthal
Wiesthal, den 13.02.2023
gez.
Karl-Heinz Hofmann
Erster Bürgermeister

Ein Auszug aus der aktuellen Schöffenbekanntmachung ist stellvertretend für alle Mitgliedsgemeinden (Neuhütten, Partenstein und Wiesthal) ebenfalls in der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht“ abgedruckt.