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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Bekanntmachung - Offentlichkeitsbeteiligung "Forstgarten"

Gemeinde:

Partenstein

Kreis:

Main - Spessart

Bekanntmachung

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Forstgarten“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Partenstein hat am 05.09.2022 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Forstgarten, 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen und den vom Bauatelier Richter-Schäffner, Wilhelmstraße 59, 63741 Aschaffenburg ausgearbeiteten Entwurf in seiner Sitzung vom 12.12.2022 gebilligt. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung. Der Geltungsbereich beinhaltet das Grundstück Flurnummer 2165/11 und eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 2165/10, Gemarkung Partenstein.

Der Umgriff des Änderungs- und Erweiterungsbereiches ist aus nachfolgender Plandarstellung zu entnehmen.

Da es sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b handelt, sind für das Bauleitplanungsverfahren die Grundsätze des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) anzuwenden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Vorentwurf wurde der Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 20.01.2023 mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vorgelegt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der umweltrelevanten Informationen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Hauptstraße 24, 97846 Partenstein im Bauamt (Zimmer: OG 21) während der allgemeinen Dienststunden, für jedermann öffentlich aus.

Zudem können die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.vg-partenstein.de/seite/pa/spessart/2818/-/&Aumlnderung_des_Bebauungsplanes_Ortsgebiet_Forstgarten.html

Die wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind:

Natur- und Artenschutz:

-

Artenschutzrechtliche Beurteilung (ASB) des Bauvorhabens vom 29.08.2022, ergänzt am 08.09.2022; aufgestellt durch das Büro Landschaftsarchitekten Trölenberg + Vogt aus Aschaffenburg

Während des Zeitraums der Beteiligung können Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit schriftlich oder zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Partenstein, den 17.02.2023
Gemeinde Partenstein
gez.Stephan Amend
Erster Bürgermeister