Nachdem der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2024 um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.12.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 12:0
TOP 02) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der gemeindlichen Wasserabgabesatzung: Der Gemeinderat beschloss eine Änderung der Wasserabgabesatzung. Besagte Änderungssatzung ist in dieser Ausgabe des Ortsgesprächs in der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht Gemeinde Wiesthal“ abgedruckt. Abstimmungsergebnis: 12:0
TOP 03) Thematik Feuerbeschau: In einer früheren Sitzung sprach sich der Gemeinderat für die Durchführung der (regelmäßigen) Feuerbeschau in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie in Sonderbauten aus. Nunmehr wurden möglichen Umsetzungswege diskutiert, eine abschließende Entscheidung steht noch aus.
TOP 04) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „11.12.2023“
TOP 07 A) Aufhebung und Neufassung des Beschlusses über die Festlegung des Entschädigungssatzes bei notwendigem Grunderwerb infolge von Straßenausbauten im Gemeindegebiet Wiesthal: Der Beschluss vom 21.09.2021 (TOP 10) über die Anpassung des Entschädigungssatzes bei notwendigem Grunderwerb infolge von Straßenausbauten im Gemeindegebiet Wiesthal von 20,45 € auf 40,00 € pro m² wird aufgehoben. Der Entschädigungssatz für Grundabtretungen infolge von Straßenbaumaßnahmen orientiert sich am zum Zeitpunkt der Baumaßnahme geltenden Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Main-Spessart für den jeweiligen Ausbaubereich.
TOP 07 D) Beratung und Beschlussfassung über die Honorarangebote zur Sanierung der Straßenbrücke Hockenruh: Der Gemeinderat vergibt den Planungsauftrag für die Sanierung des Brückenbauwerks in der Hockenruh an das Planungsbüro Frank Riedmann GmbH & Co. KG aus Lohr a. Main.
TOP 07 E) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der denkmalschutzrechtlichen Baubegleitung (Verbundleitung Wiesthal-Krommenthal): Der Gemeinderat Wiesthal vergibt den Auftrag für die notwendige archäologische Baubegleitung im Rahme des Baus der Wasserverbindungsleitung an den wirtschaftlichsten Anbieter, Herrn Dr. Magnus Wintergerst aus Bamberg.
TOP 07 F) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der ökologischen Baubegleitung (Verbundleitung Wiesthal-Krommenthal): Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für die ökologische Baubegleitung des Planungsbüro PGNU mbH aus Frankfurt a. Main zu. Der Angebotspreis beträgt voraussichtlich 17.280,- € netto.
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „16.01.2024“
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Bewertung von Potenzialflächen für Windkraftenergie im Umfeld der Gemeinde Wiesthal: Das Landesentwicklungsprogramm Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 31.12.2027 mindestens 1,1 % und bis zum 31.12.2032 mindestens 1,8 – 2 % der Fläche einer Planungsregion als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Das Flächenzwischenziel bis Ende 2027 mit 1,1 % Fläche der Planungsregion Würzburg ist bereits erreicht. Der Grundsatzbeschluss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg mit einem finalen Flächenziel von 1,8 % + X bei offensichtlichem Potenzial ist noch nicht erreicht, weswegen durch die Regierung von Unterfranken potenzielle Flächen bewertet werden. Im Bereich von Wiesthal handelt es sich um Staatswaldflächen im gemeindefreien Gebiet „Heinrichsthaler Forst“. Das Gemeindegremium sprach sich grundsätzlich für Windkraftenergie aus. Näher betrachtet werden soll eine Teilfläche der vorgeschlagenen Vorranggebiete.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:05 Uhr.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schriftführer: René Hartmann