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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Partenstein: Hinweis zum Faschingszug 2025

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

während des Faschingszuges am Sonntag, 02.03.2025 ist die Bundesstraße 276 (Ortsdurchfahrt) zeitweise gesperrt. Der Verkehr wird umgeleitet!

An alle Wagen- und Gruppenverantwortliche!

Aufgrund der Erlaubnis (§ 29 Abs. 2 StVO) und der Verkehrsrechtlichen Anordnung (§ 45 StVO) durch das Landratsamt Main-Spessart weisen wir als örtlich zuständige Behörde auf folgendes hin:

Alle am Umzug teilnehmenden Kraftfahrzeuge bzw. Züge und Gespanne müssen zugelassen sein sowie der StVZO/FzV entsprechen und dürfen insbesondere folgende Abmessungen nicht überschreiten: L 18,00 m, B 3,00 m und Höhe 4 m. Fahrzeuge mit Roten bzw. Kurzzeitkennzeichen (§16 Abs. 1 FzV) sind unzulässig. Der Verkehr wird während des Zuges durch die Freiwillige Feuerwehr Partenstein geregelt. Die B276 ist bis zum Abmarsch des Zuges und nach dem Zug für den Durchgangsverkehr freizuhalten. Die Straße „Am Sportplatz“ ist nach dem Zug ebenfalls für den Verkehr freizuhalten. Personen dürfen sich nur während dem Zug auf den Fahrzeugen aufhalten. Bei der An- und Abfahrt ist das Befördern von Personen auf den Wagen verboten. Unmittelbar nach dem Zug sind diese verkehrssicher abzustellen und es dürfen sich keine Personen mehr darauf befinden. Eventuelle Beschallungsanlagen auf den Wagen sind nach dem Zug auszuschalten. Auf dem „Roten Platz“ dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Es ist nicht erlaubt, mit Konfettikanonen in die geöffneten Fenster der Anwesen an der Hauptstraße zu schießen.

Ich wünsche uns einen schönen, lustigen und unfallfreien Zug!

Stephan Amend
Erster Bürgermeister