Der Gemeinderat Wiesthal hat in seiner Sitzung vom 30.01.2024 die Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal beschlossen. Im Kern geht es bei der Änderung um den Wegfall des § 19a „Elektronische Wasserzähler“, der sich vor allem mit dem begründungslosen Widerspruchsrechts gegen Funkwasserzähler befasste. Grund hierfür ist, dass die Ermächtigungsgrundlage dieses Widerspruchsrechtes (Art. 24 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung) mit Ablauf des 31.12.2023 entfallen ist. Die aktualisierte Lesefassung der Wasserabgabesatzung (Stammsatzung mit eingearbeiteten Änderungen) kann ab sofort auf der gemeindlichen Homepage eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Änderungssatzung selbst ist nachfolgend abgedruckt.