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hier: Ergänzende Erläuterungen
Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie bereits im „Ortsgespräch“ Nr. 4 vom 16.02.2024 angekündigt, ist die Zufahrt nach Wiesthal in der Zeit vom 26.02.2024 bis voraussichtlich 26.04.2024 voll gesperrt und eine Zufahrt wird nur über Habichsthal möglich sein.
Grund hierfür ist der Ausbau des bestehenden und beschädigten Kanals im Bankettbereich sowie die Verlegung der neuen Kanalhaltungen in den Straßenkörper der Kreisstraße MSP 21. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine notwendige Höherdimensionierung der Kanalleitung, um hydraulische Problemstellungen zu beheben. Die Baumaßnahme ist definitiv nicht in einem kürzeren Zeitraum umsetzbar, die beauftragte Baufirma wird jedoch alles in ihrer Macht stehende tun, den angesetzten Zeitrahmen einzuhalten.
Die Baumaßnahme ist leider nur durch eine Vollsperrung der Teilstrecke realisierbar, da aufgrund der geringen Straßenbreite keine ausreichende Restbreite übrig bliebe, um die Arbeitssicherheit der ausführenden Baufirma gewährleisten zu können. In den vergangenen Jahren gab es hier Verschärfungen der Richtlinien und Arbeitsschutzgesetze, hier insbesondere der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der Richtlinie zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021). Diese gilt es einzuhalten.
Entlang der Baustelle wird es möglich sein diese fußläufig zu passieren, Fahrradfahrer sind angehalten, abzusteigen. An vereinzelten Tagen ist dies aufgrund einzelner Arbeitsschritte jedoch auch ausgeschlossen. Die betroffenen Tage können aktuell aber nicht benannt werden.
Eine ortsnahe Umleitungsstrecke für den privaten Pkw-Verkehr kann und wird für den allgemeinen Verkehr nicht eingerichtet werden. Ausnahmen bestehen für den Öffentlichen Personennahverkehr inkl. Schülerbeförderung (ÖPNV), den Rettungsdienst, die umliegenden Feuerwehren, die ortsansässige Allgemeinarztpraxis sowie für die Personen, die die kritische Infrastruktur betreuen.
Durch den „Wiesengrund“ führen das Naturschutzgebiet Spessartwiesen und weitere Schutzgebiete (z. B. Naturpark Spessart, Landschaftsschutzgebiet Spessart, FFH-Gebiete). Die dazugehörigen Verordnungen sehen eine Durchfahrt für den „Allgemeinverkehr“, auch im Falle von Baumaßnahmen schlichtweg nicht vor. Für o. g. Gruppen bzw. Bereiche wurden erforderliche Ausnahmegenehmigungen erteilt. Der Weg bleibt fußläufig und auch mit dem Fahrrad passierbar.
Somit kann die Umleitung des restlichen Verkehrs nur weiträumig über Neuhütten – Heigenbrücken – Heinrichsthal und Habichsthal bzw. über Partenstein - Frammersbach und Habichsthal erfolgen und ist entsprechend ausgeschildert.
Nachdem in diesem Jahr in Wiesthal und weiteren Nachbarkommunen weitere Baumaßnahmen beginnen oder beginnen sollen (z. B. Verbindungsleitung Wiesthal-Krommenthal, Ortsdurchfahrt Neuhütten), kann keine Rücksicht auf den Zeitpunkt des Baubeginns gelegt werden.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Gemeinsam schaffen wir auch diese Maßnahme.