Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Neuhütten findet am Donnerstag, 03. April 2024 um 19.30 Uhr im Rathaus statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten Jagdgenossen |
| 3. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 4. | Kassenbericht |
| 5. | Entlastung Kassier und Vorstand |
| 6. | Verwendung des Jagdpachtschilling |
| 7. | Verschiedenes |
| 8. | Wünsche und Anträge |
Zu dieser Versammlung ergeht an alle Jagdgenossen herzliche Einladung.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemarkung Neuhütten, auf denen die Jagd ausgeübt wird.
Vertretungsrecht:
Nach § 8 Abs. 3 der Satzung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) ohne Vollmacht vertreten lassen. Mit schriftlicher Vollmacht darf ein Jagdgenosse vertreten werden.
Die Versammlung ist nicht öffentlich!