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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 5/2026
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Neuhütten: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 09.02.2026

Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2026 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 08.12.2025:

Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 02) Feuerwehrwesen: Rückblick 2025 und Ausblick 2026:

Der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuhütten, Nico Steigerwald, berichtete dem Gremium anhand einer Präsentation über das Ergebnis zum angeschafften Schlauchprüfgerät und der im Jahr 2025 getätigten Anschaffungen durch den Feuerwehrverein und gab einen Ausblick auf die Aufstellung der Freiwilligen Feuerwehr sowie geplante Investitionen im Jahr 2026. Beschlüsse wurden nicht gefasst.

TOP 03) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr:

Die bisherige Satzung über die Freiwillige Feuerwehr (kurz Feuerwehrsatzung) der Gemeinde Neuhütten stammt vom 01.01.1995. Zwischenzeitlich sind selbsterklärend einige Änderungen eingetreten, welche in die Mustersatzung eingearbeitet worden sind. Die Änderungen umfassen u. a. eine Abgrenzung der freiwilligen Tätigkeit auf die Grenzen des Art. 87 der Bayerischen Gemeindeordnung sowie Vorgaben zur Ladung bezüglich Kommandantenwahl und zur Wahlhandlung an sich. Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr mitsamt der Neuerungen als Satzung. Sie soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der zweiten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten:

Der Erlass der zweiten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten wurde aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.06.2024 erforderlich. Die Anpassung beschränkt sich dahingehend, dass die Gebühren in der Satzung künftig inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen werden müssen. Deshalb wurden in der Änderungssatzung die bisher netto ausgewiesenen Gebühren um die Mehrwertsteuer erhöht und die Formulierung klargestellt. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 05) Beratung und Beschlussfassung zur Defizitübernahme Musikschule Lohr a. Main – Haushaltsjahr 2025:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2025 ist in der Musikschule Lohr a. Main ein Defizit entstanden, das gemäß der bisherigen Praxis anteilig von den beteiligten Kommunen zu übernehmen ist. Der Gemeinderat beschloss, das entstandene Defizit in Höhe von 2.103,12 € zu übernehmen. Künftig soll auch eine schriftliche Vereinbarung zur Defizitübernahme im Zusammenhang mit der Musikschule abgeschlossen werden. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 06) Beratung und Beschlussfassung über den Sanierungsumfang im Bereich der Kanalisation im Talweg:

Infolge der Kanalkamerabefahrung 2022/2023 wurde festgelegt, dass aufgrund baulicher Schäden am Mischwasserkanal im Talweg eine Haltung nicht mittels Inliner saniert, sondern komplett ausgetauscht werden soll. Der Kanal soll dabei auch geringfügig in den öffentlichen Straßengrund verlegt werden.

Resultierend aus den näheren Planungen wurden nunmehr drei Varianten erarbeitet. Die Variante 1 sieht eine Reparatur mit Punktaufbrüchen in einzelnen Haltungen im Hof des Anwesens Talweg 12 sowie im öffentlichen Grund mit Einbau eines Liners vor. Hierdurch würde der Austausch des Kanals im Talweg mit Erweiterung der Dimension von DN 350 auf DN 500 vorerst zurückgestellt bzw. wieder ein langfristiger Weiterbetrieb des Kanals im Talweg angestrebt werden.

Variante 2 sieht eine Erneuerung von einzelnen Haltungen vor. Dabei würde der Kanal bereits auf die hydraulisch erforderliche Dimension DN 500 erweitert werden. Der alte MW-Kanal könnte wie evtl. vorhandene Hohlräume durch Bodenauswaschungen verdämmt werden. Dazu würde in eine Haltung ein Inliner eingezogen werden, um den Kanalbetrieb im Talweg künftig sicherzustellen.

Variante 3 sieht einen Vollausbau der Straße mit Erneuerung und Aufdimensionierung des Mischwasserkanals (von DN 300-350 auf DN 500) sowie der Erneuerung der Wasserleitung inklusive der Hausanschlussleistungen für Kanal und Wasser vor. Die Varianten 2 und 3 sind zudem förderfähig. Der Gemeinderat beschloss, die Variante 3 weiter zu verfolgen. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 07) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „08.12.2025“

TOP 06: Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung eines Bürocontainers für den Bauhof:

Seit mehreren Jahren bestehen in der Feuerwehr Neuhütten erhebliche Platzprobleme, insbesondere im Bereich der Umkleideräume. Gleichzeitig nutzen die Bauhofmitarbeiter ein Büro im bestehenden Gebäude, das räumlich beengt und organisatorisch ungünstig gelegen ist.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, einen Bürocontainer zu beschaffen, der gegenüber einem Anbau an das Gebäude eine deutlich günstigere und zeitnah umsetzbare Alternative darstellt. Zudem bietet diese Lösung auch Perspektiven für die Zukunft. Als Standort wurde die Grünfläche vor dem Feuerwehrhaus festgelegt. Der Auftrag wurde an die Firma GERKEN Mietservice GmbH aus Düsseldorf erteilt.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:10 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführer: René Hartmann