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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Neuhütten

Zweite Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)der Gemeinde Neuhütten

vom 20.02.2026

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Neuhütten folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 07.06.2019 in Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.12.2022:

§ 1

Änderung der Grundgebühr

§ 9a Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten vom 07.06.2019 in Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

bis 4 m3/h

51,36 €/Jahr,

bis 10 m3/h

128,40 €/Jahr

und

über 10 m3/h

205,44 €/Jahr.

§ 9a Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten vom 07.06.2019 in Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Nenndurchfluss inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

bis 2,5 m3/h

51,36 €/Jahr,

bis 6 m3/h

128,40 €/Jahr

und

über 6 m3/h

205,44 €/Jahr.

§ 2

Änderung der Verbrauchsgebühr

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten vom 07.06.2019 in Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Gebühr beträgt 4,18 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten vom 07.06.2019 in Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 4,18 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 3

Änderung der Mehrwertsteuerregelung

§ 14 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuhütten vom 07.06.2019 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Zu den Beiträgen und Kostenerstattungsansprüchen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2026 in Kraft.

Neuhütten, den 20.02.2026
Gemeinde Neuhütten
gez.
Bernd Steigerwald
Erster Bürgermeister