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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Neuhütten

Die zweite Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde aufgrund eines kürzlichen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes notwendig. Im Ergebnis handelt es sich um kleine „redaktionelle“ Änderungen, die die Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei den Grund- und Verbrauchsgebühren „Wasser“ vorsehen. Diese wurden bisher als Nettobeträge normiert und in § 3 der Satzung festgelegt, dass zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben wird. Die Gebühren müssen nun aber eindeutig als Bruttowert ausgewiesen werden. Die nachfolgende Änderungssatzung trägt dem Rechnung.