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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Neuhütten

Die Neuauflage der Feuerwehrsatzung war dem Umstand geschuldet, dass die bisherige Satzung bereits seit 01.01.1995 in Kraft ist und sich die Mustersatzung zwischenzeitlich – vor allem mit Blick auf die Formulierungen – geringfügig geändert hat sowie an die sich geänderten Rechtsgrundlagen angepasst wurde.