Die Neuauflage der Feuerwehrsatzung war dem Umstand geschuldet, dass die bisherige Satzung bereits seit 01.01.1995 in Kraft ist und sich die Mustersatzung zwischenzeitlich – vor allem mit Blick auf die Formulierungen – geringfügig geändert hat sowie an die sich geänderten Rechtsgrundlagen angepasst wurde.