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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 6/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Wahlweise Änderung der Zahlweise der Verbrauchsgebühren Gemeinde Neuhütten

Ab dem 01.04.2023 ist es möglich die Vorauszahlungen der Verbrauchsgebühren monatlich zu leisten.

Auf Antrag (schriftlich oder per Mail) und ausschließlich mit gültigem Sepa-Mandat können wir die Zahlweise für sie umstellen.

Bitte senden sie ihren formlosen Antrag an die zuständige Sachbearbeiterin Doris Cassarino, Hauptstr. 24, 97846 Partenstein.

Telefon:

09355 972115

E-Mail:

doris.cassarino@vg-partenstein.de

Ihre Verwaltung (DC)