In den letzten Wochen gab es in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein wiederholt Klagen über Hundekot in verschiedenen Bereichen unserer Mitgliedsgemeinden. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um alle Hundehalter erneut auf ihre dahingehenden Pflichten hinzuweisen.
So sind die Hundehalter verantwortlich für die unverzügliche Beseitigung der durch ihre Tiere entstandenen Verunreinigungen (u. a. Hundekot), insbesondere auf öffentlichen Verkehrsflächen und sonstigen frei zugänglichen Anlagen.
Da in der Vergangenheit entsprechende Ermahnungen der Hundehalter leider nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben, müssen diese nun zukünftig bei Nichtbeachtung Ihrer Reinigungspflicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Ergebnis mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides rechnen.