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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 7/2023
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Partenstein: Sitzungsbericht vom 06.03.2023, öffentlicher Teil

Nachdem der erste Bürgermeister Stephan Amend die Sitzung des Gemeinderates Partenstein am 06.03.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 23.01.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 14:0

TOP 02 A) Information über den Bauantrag auf Nutzungsänderung, Teilumnutzung der bestehenden Wohnung im UG zu einem Kosmetikstudio und Errichtung eines Stellplatzes, Lehenweg 32 (FlNr. 3789/2):

Die Bauherrin beabsichtigt, im bestehenden Wohnhaus im Lehenweg 32 (Fl.Nr. 3789/2) die bestehende Wohnung im Untergeschoss teilweise zu einem Kosmetikstudio umzunutzen. Dabei soll auch ein weiterer Stellplatz errichtet werden. Das Baugrundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Jägerfeld-Krummäcker“, die Art der baulichen Nutzung ist als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. In Allgemeinen Wohngebieten sind nach § 4 Abs. 2 Nummer 2 BauNVO nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Der Bebauungsplan beinhaltet für den Betrieb eines Kosmetikstudios keine konkreten Festsetzungen. Dazu liegen die Nachbarzustimmungen vor. Bürgermeister Stephan Amend hat aufgrund der Festlegungen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates Partenstein die Mitteilung über die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO in eigener Zuständigkeit erklärt. Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

TOP 02 B) Bauantrag auf Anbau eines Einfamilienwohnhauses an Bestandswohnhaus, Schafheckenweg 17 (FlNr. 456/83): Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag für den Anbau eines Einfamilienwohnhauses an das Bestandswohnhaus auf der Flurnummer 456/83 (Schafheckenweg 17) zur Kenntnis und erteilt die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Nichteinhaltung der festgesetzten Vollgeschosszahl, der Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung sowie der Überschreitung der Wandhöhe. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 14:0

TOP 02 C) Bauantrag auf Nutzungsänderung des Büros & Lagers zu einem Wohnhaus, Bürgermeister-Mützel-Straße 4 (FlNr. 2793/9): Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von Natalia Leonhardt für die Nutzungsänderung eines Büro- und Lagergebäudes zu einem Wohnhaus in der Bgm.-Mützel-Straße 4 (FlNr. 2793/9) zur Kenntnis und erteilt hierfür das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 14:0

TOP 03) Korrektur des Arbeispreises des Torifs „City Familie Plus“ zum 01.01.2023: Der Gemeinderat beschließt, die im Sachverhalt genannten Änderungen der Preisbestandteile des Tarifs „City Familie Plus“ rückwirkend zum 01.01.2023. Damit wird die Verbrauchspreise HT von 44,50 Ct/kWh auf 43,20 Ct/kWh und NT von 38,55 Ct/kWh auf 37,25 Ct/kWh verringert, sowie der Grundpreis von 11,00 € auf 10,00 € pro Monat abgesenkt. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise, also exklusive der derzeit gültigen Umsatzsteuer. Abstimmungsergebnis: 14:0

TOP 04) Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung bezüglich der Sing- und Musikschule Lohr: Mit der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Lohr und der Gemeinde Partenstein bezüglich einer öffentlichen Musikschule besteht Einverständnis. Abstimmungsergebnis: 14:0

TOP 05) Beratung bezüglich einer kommunalen Verkehrsüberwachung: In den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein kam zuletzt vermehrt das Thema der kommunalen Verkehrsüberwachung auf, die es in Partenstein in der Vergangenheit auch schon gab. Bevor dahingehend weitere Schritte unternommen werden, sollte zunächst die Grundstimmung im Gremium erfragt werden. Im Ergebnis sind sich Bürgermeister und Gemeinderat einig darin, dieses Thema nicht weiter verfolgen zu wollen.

TOP 06) Information über den Sachstand Glasfaserausbau: Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens im Jahr 2022 wurde die Gemeinde Partenstein informiert, dass die GlasfaserPlus GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, beabsichtigt einen eigenwirtschaftlichen Teilausbau (Glasfasernetz) im Ortsnetz Partenstein durchzuführen.

Betroffen hiervon sind 660 Haushalte. Weitere 496 Haushalte sind nicht Bestandteil der Planungen, können jedoch zu 90 % über ein neues Bundesförderprogramm (Start: 01.04.2023) abgedeckt werden. Der Eigenausbau ist für 2025 vorgesehen. Am 03.02.2023 fand ein gemeinsames Gespräch der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein mit dem Büro Dr. Först Consult aus Würzburg statt. In einem nächsten Schritt soll nach Anlaufen des neuen Förderprogrammes ein erneutes Markterkundungsverfahren durchgeführt und anschließend das Ausbaugebiet festgelegt werden.

Insgesamt ist mit einem Ausbauzeitraum von 4 bis 5 Jahren zu rechnen. Bürgermeister Amend erklärte, dass der Glasfaserausbau nach seinem Wissen diskriminierungsfrei sei. Der Netzausbau des restlichen Ortsbereichs könne durch die Gemeinde erfolgen. Da mit dem neuen vorgenannten Förderprogramm ein hoher Fördersatz von bis zu 90 % in Aussicht gestellt wird, sollte der Glasfaserausbau auch im Gewerbegebiet möglich sein.

TOP 07) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 23.01.2023:

TOP 07) Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) bezüglich der ehemaligen Hausmülldeponie auf Übernahme der entstandenen Mehrkosten: Voraus ging bereits in 2017 eine Sitzung des Aufsichtsrates der GAB für die notwendige Durchführung einer Detailuntersuchung der ehemaligen Hausmülldeponie. Die Kosten wurden damals mit ca. 108.000 Euro beziffert und ein Zuschuss über 74.408,10 Euro bewilligt, sodass der Gemeinde Partenstein ein Eigenanteil über 33.591,90 Euro verblieb. Durch die bis zur Ausführung in 2020 stark gestiegenen Marktpreise ergaben sich für die Detailuntersuchung letztlich Mehrkosten über 15.681,89 Euro. Die Gemeinde Partenstein beantragte Mitte 2021 die vollständige Übernahme dieser Mehrkosten durch den Unterstützungsfonds. Da diesem Antrag Anfang Dezember 2022 zugestimmt wurde, steigt der Zuschuss aus besagtem Fond auf 90.089,99 Euro. Diese Korrektur findet nun in dem einstimmig beschlossenen Vertrag seinen Niederschlag, welcher ergänzend formhalber noch die Zustimmung des Gemeinderats bedurfte.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:35 Uhr.

Schriftführer: Daniel Werthmann

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