Nachdem der erste Bürgermeister Stephan Amend die Sitzung des Gemeinderates Partenstein am 03.04.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.03.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 14:0
TOP 02 B) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023: Der Gemeinderat Partenstein hat den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Partenstein beschlossen. Dieser schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 10.045.810,00 € und im Vermögenshaushalt mit 3.544.680,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.000.000,00 € festgesetzt und Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt mit insgesamt 1.120.000,00 €. Die Steuersätze (Hebesätze) wurden wie folgt angegeben: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) mit 400 v. H., Grundsteuer für (un-)bebaute Grundstücke (B) mit 325 v. H. und die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 320 v. H. Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgelegt. Besagte Haushaltssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: 14:0
TOP 02 C) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 mit dem ihm zugrunde liegenden Finanzplan: Der Gemeinderat beschloss die vorgelegten Entwürfe des Finanzplanes sowie des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026. Abstimmungsergebnis: 14:0
TOP 03 B) Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Arztpraxis mit Wohnräumen auf dem gemeindeeigenen Grundstück am „Lehenweg 2“: Um die hausärztliche Versorgung für Partenstein sicherzustellen errichtet die Gemeinde Partenstein für die Praxisnachfolge von Dr. Nätscher auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Lehenweg 2 eine Allgemeinarztpraxis mit Wohnräumen. Abstimmungsergebnis: 14:0
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:40 Uhr.
Schriftführer: Daniel Werthmann