Nachdem der Verbandsvorsitzende Bernd Steigerwald die Sitzung der Verbandsversammlung am 23.03.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.12.2022: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 10:1 (1 Enthaltung).
TOP 02) Finanzangelegenheiten
TOP 02 B) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023: Nach Beratung über den Haushaltsplan unter TOP 02 A wurde die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbands Aubachtal für 2023 verlesen und mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen. Danach schließt der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 409.510,00 € und im Vermögenshaushalt mit 160.500,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt; Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt hingegen mit insgesamt 140.000,00 €.
Die Betriebskostenumlage für den durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 409.510,00 € festgesetzt (hiervon entfallen auf Heigenbrücken 179.366,00 €, auf Heinrichsthal 59.788,00 €, auf Neuhütten 76.578,00 € und auf Wiesthal 93.778,00 €). Zur Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs im Vermögenshaushalt hingegen wird eine Investitionsumlage in Höhe von 160.500,00 € festgelegt (hiervon entfallen auf Heigenbrücken 66.655,00 €, auf Heinrichsthal 24.412,00 €, auf Neuhütten 32.598,00 € und auf Wiesthal 36.835,00 €).
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € normiert. Besagte Haushaltssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Abstimmungsergebnis 11:0.
TOP 02 C) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm sowie dem ihm zugrunde liegenden Finanzplan 2022 bis 2026: Die vorgelegten Entwürfe wurden einstimmig (11:0) beschlossen.
TOP 03) Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Gewährleistungsbürgschaft im Zusammenhang mit der Durchführung der Finanzierung des Ausbaus der KA Aubachtal durch die BayernGrund GmbH: Die Verbandsversammlung beschloss die vorgelegte und im Vorfeld vom Landratsamt Main-Spessart geprüfte Bürgschaft im Rahmen der Finanzierung des Projektes „Sanierung der Kläranlage“ durch die BayernGrund GmbH i. Z. m. der Sparkasse Main-Franken Würzburg per sog. kreditähnlichen Rechtsgeschäft einstimmig (11:0).
TOP 04) Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Abschluss einer Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (mit/ohne Rabattverlust) für die Beschäftigten bei dienstlicher Nutzung des privaten Kfz: Der Verband beschloss die versicherungsrechtliche Abdeckung seiner Beschäftigten für den Fall, dass diese an ihrem privaten Kfz einen Schaden im Rahmen der dienstlichen Nutzung erleiden (die Rabattverlustversicherung wird eingeschlossen, ebenso Aus- und Fortbildungsreisen). Abstimmungsergebnis 11:0.
TOP 05) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 20.12.2022
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Ingenieurvertrags für die Stufe 3 für die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Ausrüstung und EMSR-Technik sowie für die Stufen 1, 2 (entspricht den Leistungsphasen 1 bis 4) und 3 (entspricht den Leistungsphasen 5 bis 7) für die Leistungen Tragwerksplanung und Bauvermessung: Das Gremium vergab die vorgenannten Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal an das Ingenieurbüro Jung GmbH aus Kleinostheim als wirtschaftlichsten Anbieter.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:25 Uhr.