Nachdem der Verbandsvorsitzende Stephan Amend die Sitzung der Verbandsversammlung am 22.03.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 19.07.2022: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 7:0.
TOP 03) Finanzangelegenheiten
TOP 03 A) Beratung über den Haushaltsplan 2023: Besonderheit der diesjährigen Beratung stellte die Vorlage von drei Haushaltsentwürfen dar, die sich letztlich in der Höhe der Zuführung zur Rücklage (Investitionsumlage) unterschieden. Aufgrund der immensen Herausforderungen mit Blick auf die Planung und Umsetzung der Sanierung/Neubau der Kläranlage und der damit verbundenen großen finanziellen Belastung stellte sich letztlich die Frage, ob und falls ja in welcher Höhe über den tatsächlichen Bedarf der Umlage des Haushaltsjahres 2023 hinaus eine Rücklage aufgebaut werden solle. Andernfalls würden die Haushalte der Mitgliedsgemeinden am Ende des Projektes im Rahmen der finanziellen Ablöse von der BayerGrund GmbH einmalig belastet werden müssen. Im Ergebnis herrschte schnell Konsens über jenen Entwurf, der im Rahmen des Möglichen der Haushalte der Mitgliedsgemeinden den kontinuierlichen Aufbau einer adäquaten Rücklage (konkret 491.250,00 €) vorsah.
TOP 03 B) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023: Nach Beratung über den Haushaltsplan unter TOP 03 A wurde die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbands Lohrtal für 2023 verlesen und mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen. Danach schließt der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 716.400,00 € und im Vermögenshaushalt mit 1.000.000,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht vorgesehen.
Die Betriebskostenumlage für den durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 676.900,00 € festgesetzt (hiervon entfallen auf Frammersbach 445.942,00 € und auf Partenstein 230.958,00 €). Zur Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs im Vermögenshaushalt hingegen wird eine Investitionsumlage in Höhe von 1.000.000,00 € festgelegt (hiervon entfallen auf Frammersbach 666.667,00 € und auf Partenstein 333.333,00 €). Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € normiert. Besagte Haushaltssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Abstimmungsergebnis 7:0.
TOP 03 C) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm sowie dem ihm zugrunde liegenden Finanzplan 2022 bis 2026: Die vorgelegten Entwürfe wurden einstimmig (7:0) beschlossen.
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Gewährleistungsbürgschaft im Zusammenhang mit der Durchführung der Finanzierung des Ausbaus der KA Lohrtal durch die BayernGrund GmbH: Die Verbandsversammlung beschloss die vorgelegte und im Vorfeld vom Landratsamt Main-Spessart geprüfte Bürgschaft im Rahmen der Finanzierung des Projektes „Sanierung/Neubau der Kläranlage“ durch die BayernGrund GmbH i. Z. m. der Sparkasse Main-Franken Würzburg per sog. kreditähnlichen Rechtsgeschäft einstimmig (7:0).
TOP 05) Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Abschluss einer Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (mit/ohne Rabattverlust) für die Beschäftigten bei dienstlicher Nutzung des privaten Kfz: Der Verband beschloss die versicherungsrechtliche Abdeckung seiner Beschäftigten für den Fall, dass diese an ihrem privaten Kfz einen Schaden im Rahmen der dienstlichen Nutzung erleiden (die Rabattverlustversicherung wird eingeschlossen, ebenso Aus- und Fortbildungsreisen). Abstimmungsergebnis 7:0.
TOP 06) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 19.07.2023
TOP 06) Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Kläranlage Lohrtal einschließlich Finanzierung: Die Verbandsversammlung beschließt, den Zuschlag über die Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Kläranlage Lohrtal an die BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH als wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Besagte Firma wird damit unterstützender Partner bei der Finanzierung und Realisierung des Projektes.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:40 Uhr.