Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 17.04.2023 um 19:05 Uhr im Rathaus Neuhütten eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 05) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.02.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 10:0
TOP 06) Bauantrag auf Neubau von zwei Fertiggaragen, Nähe Schulstraße (FlNr. 2105): Der Gemeinderat nahm den Bauantrag für den Neubau von zwei Fertiggaragen auf dem Flurstück 2105 zur Kenntnis und erteilte hierfür die notwendigen Befreiungen und das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 07) Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans der Gemeinde Neuhütten für das Jahr 2023: Im Zusammenhang der Haushaltsberatungen stellte der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Herr Jürgen Schneider, zunächst die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben der Kommune für das Haushaltsjahr 2023 vor. Anschließend wurden die Einzelpläne des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes erläutert. Die Beschlussfassung des Haushaltsplanes mitsamt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 ist im Mai 2023 vorgesehen.
TOP 08) Beschlussfassung/Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste im Rahmen der Schöffenwahl 2024 bis 2028: Im Rahmen der aktuell laufenden Vorbereitungen zur Schöffenwahl für die Periode 2024 bis 2028 wurde vonseiten der Gemeinde der Aufruf zur Bewerbung für die sog. Schöffenvorschlagsliste bis spätestens 31.03.2023 geschaltet. Für die Gemeinde Neuhütten soll dabei mindestens eine Person an das Amtsgericht Gemünden zwecks Wahl vorgeschlagen werden. Insgesamt gab es zwei berücksichtigungsfähige Bewerbungen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, beide (Ursula Fleckenstein und Simone Schmidt) zu melden/vorzuschlagen. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 09) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil Sitzung vom 23.01.2023:
TOP 07: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Baugrundgutachtens (Rohwasserleitung Schwarzengrundquelle-Wasserwerk):
Für den Bau der Rohwasserleitung, die die Schwarzengrundquelle mit dem neuen Wasserwerk verbinden soll, ist im Vorfeld der Ausschreibung ein Bodengutachten erforderlich. Die Verwaltung hat drei Anbieter angefragt, im Ergebnis lagen drei Angebote vor. Der Auftrag für die Durchführung des Baugrundgutachtens erging an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Brehm GmbH aus Großostheim zum Angebotspreis von 10.989,00 € netto.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:40 Uhr. Im Vorfeld fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schriftführerin: Luisa Stenger