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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 9/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Bekanntmachung

Gemeinde:

Partenstein

Kreis:

Main - Spessart

Bekanntmachung

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Forstgarten“

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Partenstein hat mit Beschluss vom 24.04.2023 den Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Forstgarten“ vom 11.10.2022, zuletzt nachrichtlich ergänzt am 24.04.2023, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dies wird gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mitsamt Begründung wird ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Hauptstraße 24, 97846 Partenstein, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Für den Fall, dass die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, können Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird (§ 44 Abs. 3 BauGB).

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben erwähnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Unbeachtlich werden

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs,

wenn nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Partenstein unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes, diese geltend gemacht worden sind.

Partenstein, den 28.04.2023
gez. Stephan Amend
Erster Bürgermeister