Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 15.04.2024 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.03.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 02) Information und anschließende Beschlussfassung zur offiziellen Antragstellung des Spessarts auf Anerkennung als Biosphärenregion:
Sebastian Kühl, Sachgebietsleiter Landkreisentwicklung am Landratsamt Main-Spessart stellte dem Gremium anhand einer Präsentation die Grundsätze einer Biosphärenregion und wesentliche Unterschiede zum Nationalpark und Naturpark vor. Die durchgeführte Machbarkeitsstudie beschränkte sich auf den Naturpark Spessart mit einer Fläche von rund 170.000 Hektar. Von den für eine Biosphärenregion zu erfüllenden 40 Kriterien seien 36 Kriterien sehr leicht oder leicht umsetzbar, vier weitere mit größerem Aufwand. In der Neuhüttener Gemarkung besteht kein Potenzial für die Einbringung von Flächen für die Kernzone, da die Gemeinde nur über wenig Kommunalwald verfügt. Die Beschlussfassung bzgl. der gemeindlichen Positionierung soll in der kommenden Gemeinderatssitzung erfolgen.
TOP 03) Beratung und Beschlussfassung zur Gründung eines Regionalwerks auf Landkreisebene:
Hier referierte ebenfalls Herr Kühl vom Landratsamt Main-Spessart. Der Landkreis Main-Spessart strebt die Gründung eines Regionalwerks an. Ziel soll sein, die Energiewende aus der Region heraus zu gestalten und die Wertschöpfung in der Region zu halten. Der Gemeinderat begrüßte die Gründung eines Regionalwerks und begründete ein grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung. Mit der Beschlussfassung verbunden ist noch keinerlei Verpflichtung zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 04) Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausanbaus auf bestehender Doppelgarage, Mühlstraße 26 (FlNr. 454/60):
Der Gemeinderat nahm den Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhausanbaus auf einer bestehenden Doppelgarage zur Kenntnis und erteilte hierfür die notwendigen Befreiungen und das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hundesteuersatzung:
Der Gemeinderat brachte die bisherige Hundesteuersatzung auf den aktuellen Stand und beschloss eine künftige Staffelung der Steuersätze. Für den ersten Hund werden 50,00 €, für den zweiten Hund 60,00 € und ab dem dritten Hund 70,00 € fällig. Kampfhunde werden mit 1.000,00 € besteuert. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 06) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen (sog. Kostensatzung):
Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf einer Kostensatzung. Diese ist Grundlage, um für Amtshandlungen der hoheitlichen Verwaltung im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gebühren und Auslagen erheben zu dürfen. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 07) Beschlussfassung über die Zuführung der Gewinne des BgA der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Neuhütten zur Rücklage:
Laufender Gewinn eines Betriebs gewerblicher Art (BgA), der nicht den Rücklagen zugeführt wird, ist grundsätzlich kapitalertragssteuerpflichtig. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b) EstG besteht eine Ausschüttungsfiktion, d. h. der nicht durch Beschluss vorgetragene Gewinn gilt automatisch als Einkünfte der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen. Der Gemeinderat beschloss deshalb, die Gewinne des Betriebs gewerblicher Art bis auf Weiteres stets der Rücklage zuzuführen. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 08) Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung „Mischgebiet Spatgrube“;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB:
Aufgrund der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB musste die gemeindliche Planung angepasst werden. Deshalb fand im Zeitraum vom 08.01.2024 bis einschließlich 31.01.2024 die nochmalige Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Markus Fleckenstein aus Lohr a. Main ausgewertet und zusammengefasst und in einer Abwägungsmatrix dargestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat nahm von den vorliegenden Stellungnahmen Kenntnis. Er teilte die Ausführungen der Würdigung der jeweiligen Stellungnahme und
stimmte der finalen Planfassung zu. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 09) Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung „Mischgebiet Spatgrube“;
Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB:
Die vom Landschaftsarchitekten Markus Fleckenstein aus Lohr a. Main ausgearbeitete Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung „Mischgebiet Spatgrube“ mitsamt Anlagen in der Planfassung vom 05.04.2024 wurde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis 12:0
TOP 10) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „25.03.2024“
TOP 05: Beratung und Beschlussfassung über das Honorarangebot zum Neubau von drei Zaunanlagen für die Steingrundquellen 1 und 2 und die Schwarzengrundquelle:
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Honorarangebot des Ingenieurbüros Jung aus Kleinostheim für die Planung und örtliche Bauüberwachung der noch zu errichtenden Zaunanlagen zu. Vorgesehen bzw. erforderlich ist die Einzäunung der Schutzzone 1 der Steingrundquellen 1 und 2 sowie der Schwarzengrundquelle.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:45 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schriftführerin: Luisa Stenger