Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt die Verbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal in seiner Sitzung vom 23.04.2025 folgende Satzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 30.08.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 11.09.2020 (Ortsgespräch, Ausgabe 13/2020), geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 06.05.2022, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 27.05.2022 (Ortsgespräch, Ausgabe 10/2022) sowie durch die Zweite Änderungssatzung vom 05.05.2023, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 12.05.20223 (Ortsgespräch, Ausgabe 10/2023), wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 („Gebühren für die Mittags- und Ferienbetreuung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Die Elternbeiträge betragen monatlich:
| bei Nutzung der Mittagsbetreuung an | von Schulende bis 14:00 Uhr “Vormittags“ | von Schulende bis 16:00 Uhr „Ganztags“ |
| 2 Tage/Woche | 20,00 € | 37,00 € |
| 3 Tage/Woche | 31,00 € | 55,00 € |
| 4 Tage/Woche | 41,00 € | 73,00 € |
| 5 Tage/Woche | 51,00 € | 92,00 € |
Wählbar ist neben den wöchentlichen Betreuungstagen auch die Dauer der Betreuungszeit. Hier können zwei Varianten („Vormittags“ oder „Ganztags“) gebucht werden.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Wiesthal, den 24.04.2025
Schulverband Grundschule Wiesthal
gez.
Karl-Heinz Hofmann
Verbandsvorsitzender