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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 9/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Schulverband Grundschule Wiesthal

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt die Verbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal in seiner Sitzung vom 23.04.2025 folgende Satzung:

§ 1 Bezugs- und Änderungshinweise

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 30.08.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 11.09.2020 (Ortsgespräch, Ausgabe 13/2020), geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 06.05.2022, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 27.05.2022 (Ortsgespräch, Ausgabe 10/2022) sowie durch die Zweite Änderungssatzung vom 05.05.2023, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 12.05.20223 (Ortsgespräch, Ausgabe 10/2023), wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 („Gebühren für die Mittags- und Ferienbetreuung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Elternbeiträge betragen monatlich:

Wählbar ist neben den wöchentlichen Betreuungstagen auch die Dauer der Betreuungszeit. Hier können zwei Varianten („Vormittags“ oder „Ganztags“) gebucht werden.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Wiesthal, den 24.04.2025

Schulverband Grundschule Wiesthal

gez.

Karl-Heinz Hofmann

Verbandsvorsitzender