Ab dem 1. Mai 2025 können für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass ausschließlich biometrische Lichtbilder in digitaler Form akzeptiert werden, die den aktuellen technischen Richtlinien (u. a. Schema XhD 1.8, BSI-TR-03121 Version 6) entsprechen. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt ausgedruckte Bilder bzw. selbst erstellte Lichtbilder der Vergangenheit angehören, wenn eine hoheitliche Identitätskontrolle zu beantragen ist.
Demnächst wird es auch einen Fototerminal direkt in unserem Bürgerbüro geben. Dieses soll am 19. Mai 2025 installiert werden. An diesem Tag ist die Abteilung Bürgerservice komplett geschlossen. Wir gehen aktuell davon aus, dass ab 01. Juni 2025 die Lichtbilderstellung in unserem Hause durchgeführt werden kann.
Aus diesem Grund bitten wir Antragstellende, sich rechtzeitig zu informieren, ob eine Lichtbilderstellung im Bürgerbüro zu gegebener Zeit bereits möglich ist. Ist dies noch nicht der Fall oder möchten Sie als Antragsteller den kommunalen Dienst nicht nutzen, sollten Sie sich vorab erkundigen, ob der Wunschanbieter (z. B. Fotostudio, Drogerie) für die digitale Übertragung des Passbildes die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt. So wird das Passbild nämlich in diesem Fall durch die Behörde auf elektronisch gesichertem Weg abgerufen, wobei die Kosten hierfür vom Anbieter bestimmt werden.
Zweck der Gesetzesänderung des Bundes ist ein Beitrag zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen mittels medienbruchfreier Übertragung der Passbilder an die ausstellende Behörde. Alle bereits vor dem 1. Mai 2025 ausgestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit und können auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.