Titel Logo
Hallo Franken
Ausgabe 1138/2021
Sonderseiten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Elektronischer Lebensretter an Bord?

(DEKRA). Was beim Neuwagenkauf in der Regel hohe Priorität besitzt, darf beim Gebrauchtwagenkauf keine untergeordnete Rolle spielen: die Sicherheitsausstattung. „Vom Umfang der elektronischen Lebensretter hängt es stark ab, wie gut die Beteiligten im Straßenverkehr geschützt sind“, sagt Ronald Hufnagel, Gebrauchtwagenexperte bei DEKRA. Zu den klassischen Lebensrettern gehören die aktiven Notbremssysteme, die den Fahrer bei einer drohenden Frontalkollision warnen und, falls der Fahrer nicht rechtzeitig reagiert, notfalls automatisch eine Notbremsung einleiten. Sie setzen damit die Aufprallgeschwindigkeit herab, so dass Insassen und weitere Beteiligte weniger schwere Verletzungen davontragen. Andere Systeme wie etwa ESP, Müdigkeitswarner, Spurhalteassistent oder adaptiver Tempomat spielen ihre Stärken bei der Vermeidung von Unfällen aus.

Damit der Sicherheitsaspekt auch beim Kauf eines Gebrauchten nicht zu kurz kommt, empfiehlt es sich, bei der Fahrzeugsuche in den Online-Börsen darauf zu achten, dass die entsprechenden Kreuzchen für die gewünschte Ausstattung gesetzt sind. Manchmal führt die Variation des Erstzulassungsjahres zum Ziel. Vor dem Jahr 2014 zugelassene Fahrzeuge haben in den unteren Klassen nicht selbstverständlich eine Fahrdynamikregelung wie ESP oder ESC an Bord. Kam der Gebrauchte als Re-Import ins Land, heißt es genau hinschauen, welche Ausstattungsdetails konkret verbaut sind. Weiter empfiehlt es sich, vor allem bei älteren Gebrauchtwagen auf zwei Punkte zu achten: erstens, ob die ausgewiesenen Sicherheitssysteme tatsächlich an Bord sind und zweitens, ob sie auch fehlerfrei arbeiten. Nach Untersuchungen von DEKRA müssen drei bis acht Jahre alte Fahrzeuge aufgrund der abgerufenen Fehlermeldungen zu rund zehn Prozent in die Werkstatt.

Ob die elektronischen Systeme eines Fahrzeuges fehlerfrei arbeiten, können Halterinnen und Halter durch einen System-Check überprüfen lassen, der von der SachverständigenOrganisation DEKRA entwickelt wurde. „Mit dieser Prüfung ist es möglich, versteckte Mängel an der Elektronik und auch die Plausibilität des angegebenen Tacho-Standes zu überprüfen“, erklärt Hufnagel. Damit vermeidet man mögliche Einbußen bei der Sicherheit, unter Umständen auch hohe Folgekosten für Reparaturen.

Rettung von Unfallopfern: Jede Minute zählt

Schon bei Schritttempo Rettungsgasse bilden

Fahrerinnen und Fahrer müssen auf der Autobahn im Stau eine Gasse für Rettungsfahrzeuge schon dann freihalten, wenn sich eine Kolonne im Schritttempo bewegt, erinnern die Unfallsachverständigen von DEKRA. „Wird die Gasse erst bei Stillstand der Fahrzeuge gebildet, geht durch Rangieren und geringe Abstände oft wertvolle Zeit verloren“, sagt Unfallforscher Markus Egelhaaf. „Bei der Rettung von Unfallopfern kommt es auf jede Minute an. Deshalb gilt hier die Regel: Bahn frei für die Retter.“ Außerdem empfiehlt es sich, etwas mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Dann ist es leichter, bei Stillstand weiter zu Seite zu fahren, wenn sich größere Einsatzfahrzeuge, wie zum Beispiel von der Feuerwehr, durchschlängeln müssen. Egelhaaf warnt auch davor, die Rettungsgasse sofort nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeuges wieder aufzulösen. „Häufig folgen noch weitere Fahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr oder Abschleppdienst, denen man nicht den Weg versperren darf. Die Rettungsgasse muss so lange bestehen bleiben, bis der Verkehr wieder zügig rollt.“

Das Bilden einer Rettungsgasse ist nach Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung immer dann vorgeschrieben, wenn die Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrstreifigen Außerortsstraßen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Die Gasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Die Fahrzeuge ganz links fahren möglichst weit nach links, die Fahrzeuge rechts daneben fahren nach rechts. Das gilt auch bei drei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung. Im Zweifel hilft ein Blick auf den rechten Handrücken: die Lücke zwischen Daumen und den übrigen Fingern zeigt die Position der Rettungsgasse an.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen happige Strafen. Bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und einen Monat Fahrverbot kann es für Autofahrerinnen und Autofahrer geben, wenn sie keine Rettungsgasse bilden,die Einsatzkräfte behindern oder unerlaubt eine Rettungsgasse nutzen.

Ernteverkehr auf Landstraßen: Brisante Mischung

In den Erntemonaten ist auf Landstraßen besondere Vorsicht geboten, erinnern die Unfallsachverständigen von DEKRA. Fahrerinnen und Fahrer müssen dort vermehrt mit Fahrzeugen im Ernteeinsatz rechnen. „Langsame Erntefahrzeuge und schneller fahrende Pkw und Motorräder, das ist eine brisante Mischung, die das Risiko auf den ohnehin stark unfallgefährdeten Landstraßen zusätzlich erhöht“, sagt Andreas Schäuble, Unfallforscher bei DEKRA.

Vor allem auf unübersichtlichen Streckenabschnitten ist eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise gefragt. Hinter der nächsten Kurve oder Kuppe kann ein Traktor mit voll beladenem Anhänger oder ein überbreiter Mähdrescher auftauchen. Zu den typischen Gefahrenstellen gehören auch Kreuzungen und Einmündungen. „An den oft schlecht einsehbaren Knotenpunkten sollte man darauf gefasst sein, dass überraschend ein landwirtschaftliches Fahrzeug einbiegt.“

„Bauen Sie beim Fahren ein größeres Sicherheitspolster ein und bleiben Sie bremsbereit“, sagt der Sachverständige Schäuble. „Eine Kollision mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug führt wegen fehlender Knautschzonen und hervorstehender Anbauteile häufig zu schwereren Folgen als gewöhnlich.“ In der Erntezeit ist außerdem mit stärker verschmutzten Fahrbahnen zu rechnen. Dies aber verlängert die Bremswege und erhöht die Schleudergefahr. Kommt ein Regenguss hinzu, können sich solche Abschnitte schnell in gefährliche Rutschbahnen verwandeln.

Besondere Vorsicht ist auch beim Überholen geboten, selbst wenn Traktor oder Gespann noch so langsam fahren. Um eine Gefährdung und Behinderung des Gegenverkehrs auszuschließen, sollten Erntefahrzeuge nur überholt werden, wenn die gesamte Strecke problemlos und vollständig einsehbar ist und zum Überholenden genügend Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, ansonsten heißt es abwarten. Das gilt auch, wenn die Blinkleuchten des Erntefahrzeuges verdeckt sind und unklar ist, ob ein Abbiegevorgang bevorsteht.

Angrenzende Bäume, Kurven und Kuppen machen Landstraßen oft schwer einsehbar, auch kann die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs leicht falsch eingeschätzt werden.