(DEKRA). Wer mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens liebäugelt, sollte sich gut absichern, empfehlen die Gebrauchtwagenexperten von DEKRA. „Die Langzeitqualität von Fahrzeugen hat sich im Laufe der Zeit zwar immer weiter verbessert, doch jeder Gebrauchtwagen ist ein Unikat mit seiner eigenen Geschichte“, sagt Ronald Hufnagel, Gebrauchtwagenexperte bei DEKRA. Nicht selten verstecken sich unter poliertem Lack stark beanspruchte Bauteile und Vorschäden, deren Instandsetzung ins Geld gehen kann. Daher ist es ratsam, beim Kauf eines Gebrauchten auf Sicherheit zu setzen.
Einen Unterschied macht es, ob das Fahrzeug beim Privatmann oder bei einem Automobilhändler gekauft wird. Von Privatleuten wird das Fahrzeug in der Regel unter Ausschluss jeder Gewährleistung erworben. Die Formulierung „Gekauft wie besichtigt“ kann unter Umständen teuer werden. Ein Händler ist dagegen zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet, die zu Beginn des Jahres 2022 noch ausgeweitet wurde.
Schon um die Reklamationsrate gering zu halten, gehört es im Autohandel zum Standard, das Fahrzeug gründlich durchzuchecken, wenn nötig instand zu setzen und die HU-Plakette erneuern zu lassen. Noch mehr Sicherheit haben Käuferinnen und Käufer, wenn diese Prüfung von einem neutralen Experten durchgeführt wird und in einem Gebrauchtwagen-Siegel oder Zertifikat festgehalten wird. Darüber hinaus gibt es von vielen Autohäusern als Add-on noch eine Gebrauchtwagen-Garantie.
Vieles davon ist auch beim Privatkauf möglich. So können heute auch Privatleute die früher dem Gewerbe vorbehaltenen Gebrauchtwagen-Garantien nutzen. Auf Nummer sicher gehen Käuferinnen und Käufer auch, wenn sie das Fahrzeug vorab von einem neutralen Sachverständigen prüfen lassen. Beim DEKRA Siegel zum Beispiel kann man sogar zwischen den drei Bereichen Technik, Optik/Innenraum und Elektronische Systeme wählen. Wichtiger Vorteil: Die dabei erstellte neutrale Dokumentation bietet für beide Seiten eine gute Verhandlungsbasis, zumal sie die Stärken und Schwächen des Fahrzeuges klar ausweist. Damit erwirbt die kaufende Seite keine „Katze im Sack“, und die verkaufende erzielt einen fairen Preis.
Ausfahren aus einem Grundstück: Vorsichtig hineintasten
Schlechte Sicht, passierende Fußgänger und Durchgangsverkehr - wer aus einem Grundstück auf die Fahrbahn fährt, muss gut aufpassen, damit es nicht kracht. Die Straßenverkehrsordnung hat für diese heikle Situation klare Regeln aufgestellt: Ausfahrende haben sich grundsätzlich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Bei schwierigen Sichtverhältnissen sind sie gar verpflichtet, sich vorsichtig in die Ausfahrt hineinzutasten oder sich einweisen zu lassen, erinnert Andreas Schäuble, Unfallsachverständiger bei DEKRA. Darüber hinaus ist die Absicht in den Verkehr einzufahren, „rechtzeitig und deutlich“ durch Blinken anzuzeigen. Die gleichen Regeln gelten auch, wenn aus einem verkehrsberuhigten Bereich, aus einer Fußgängerzone auf die Fahrbahn gefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren wird. In all diesen Situationen wird von den Fahrenden größte Vorsicht erwartet, weil sie in den fließenden Verkehr einfahren. Sie müsse n nicht nur Fußgänger auf dem Gehweg passieren lassen, sondern auch Radfahrer auf dem Radweg und den Verkehr auf der Fahrbahn. Auch die Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite haben Vorrang. Kommt es zu einem Unfall, sind in der Regel die Einfahrenden zumindest teilweise schuld, sofern sie nicht das Gegenteil beweisen können. Das kann selbst dann gelten, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhalten. Zum Beispiel, wenn Radfahrende den Gehweg benutzen oder den Radweg in der falschen Richtung befahren. Je nach Umständen sprechen Gerichte den Radfahrenden in diesen Fällen teils eine Mitschuld zu, die Höhe variiert jedoch von Fall zu Fall stark. Dennoch heißt dies, dass jederzeit auch damit zu rechnen ist, dass andere sich verkehrswidrig verhalten könnten.
Die amtliche Statistik erfasst Unfälle beim Ein- und Anfahren zusammen mit jenen beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Fehlverhalten in diesen Situationen zählt zu den häufigsten Ursachen von Unfällen mit Personenschaden. Laut Statistischem Bundesamt waren es im Jahr 2019 über 56.000 Fälle - mehr als das Nichtbeachten der Vor- fahrt, zu geringer Abstand oder zu schnelles Fahren. Hauptuntersuchung: Kurzer Vorab-Check ratsam So bereiten Sie sich auf die Hauptuntersuchung vor
Alle Dokumente an Bord?
Jeder Pkw muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wann die nächste Prüfung fällig ist, verrät ein Blick auf die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Die Farbe verweist auf das Jahr der nächsten Prüfung, die obenstehende Zahl auf den Monat. Im Jahr 2022 sind alle Fahrzeuge mit brauner Plakette an der Reihe. Wer noch ein gelbes Pickerl am Heck seines Fahrzeuges entdeckt, muss sich sputen: hier ist die Prüfung bereits überfällig.
Ganz unvorbereitet sollten Fahrerinnen und Fahrer die Fahrt zur HU allerdings nicht antreten, empfiehlt die Prüforganisation DEKRA, die in Deutschland jedes dritte Fahrzeug unter die Lupe nimmt. Damit die Prüfung für Halterinnen und Halter unter möglichst geringem Aufwand zur gewünschten Plakette führt, ist vorab ein kurzer Check ratsam. An Dokumenten wird für die HU die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) im Original benötigt. Handelt es sich um eine Nachuntersuchung, ist auch der Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU erforderlich, sonst wird noch einmal eine komplette Hauptuntersuchung - zu höheren Kosten - erforderlich.
Auf Wunsch führen Kfz-Prüfstellen, etwa von DEKRA, auch die Prüfung der Abgaswerte durch. Vielfach wird die UMA (Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems), früher Abgasuntersuchung genannt, im Rahmen der Inspektion in einer Werkstatt durchgeführt. In diesem Fall ist dieser Nachweis mitzubringen. Bitte beachten Sie: die Prüfung darf maximal zwei Monate zurückliegen.
Manche Fahrzeuge haben Anbauteile, die nicht in den Fahrzeugschein eingetragen sind, zum Beispiel eine Anhängekupplung oder Sonderräder. Bringen Sie dafür die ent- sprechenden Prüfzeugnisse (z.B. ABE) mit.
Auch ein kleiner Check erhöht die Chance, auf Anhieb eine frische Plakette zu bekommen. Ist das Wischerblatt defekt? Haben die Reifen noch mindestens 1,6 Millimeter Profil? Sind Warndreieck und Verbandkasten an Bord? Funktionieren Hupe, Leuchten und Scheinwerfer rund ums Fahrzeug? Diese Punkte gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei der HU und lassen sich im Vorfeld leicht beheben. Last but not least freut sich jeder Prüfer über ein gereinigtes und aufgeräumtes Fahrzeug.