(Württembergische). Wer ein E-Auto kauft, sollte wissen, wo es geladen werden kann. Besonders bequem ist das in der eigenen Garage. Allerdings sollte man das Stromnetz vorher von einem Elektroinstallationsbetrieb prüfen lassen. Für ein sicheres und störungsfreies Laden empfiehlt die Württembergische eine fest eingebaute Ladestation, eine sogenannte Wallbox. Denn die üblicherweise vorhandenen Elektroinstallationen sind für den Dauerbetrieb zur Ladung von E-Fahrzeugen in der Regel nicht ausgelegt. Es ist zudem ratsam, sich vorab über die örtlichen Vorschriften wie etwa eine Garagenordnung zu informieren und diese zu beachten.
Ein Ladekabel sollte man nie mit Gewalt abziehen, da es dabei leicht kaputtgehen kann. Wird das Ladekabel jedoch während des Ladevorgangs gestohlen, besteht Versicherungsschutz über die Teilkaskoversicherung. Wenn es von Dritten mutwillig herausgerissen wird, ist der Schaden über die Vollkaskoversicherung gedeckt.
Falls aufgrund eines technischen Defekts im Rahmen des Ladevorgangs ein Brand ausbricht und dabei andere Fahrzeuge beschädigt werden, die nicht teilkaskoversichert sind, übernimmt die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der E-Autohalterin oder des E-Autohalters die Regulierung dieser Schäden. Nicht über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt sind Schäden an eigenen Gerätschaften, Gebäuden und weiteren eigenen Fahrzeugen.
Wichtig ist, im Schadenfall nicht selbst zu versuchen, den Wagen zu reparieren, sondern eine geeignete Werkstatt hinzuzuziehen.
Damit es bei den Kosten für die Regulierung von Schäden nicht zu bösen Überraschungen kommt, ist es ratsam, sich vor dem Kauf eines E-Autos einen Überblick über die Versicherungsangebote zu verschaffen und das geeignete Angebot auszuwählen.