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Ausgabe 1159/2022
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Die Rechte der anderen kennen

Konfliktpotenziale im Verkehr reduzieren: Was Rad- und Autofahrer wissen sollten

(djd). Die Meinungen zwischen Autofahrern und Radfahrern über die eigenen Befugnisse im Straßenverkehr liegen oft weit auseinander. Wer aber die Rechte der anderen kennt, wird möglicherweise gelassener unterwegs sein. So kann eine Einbahnstraßenregelung beispielsweise für Radfahrer aufgehoben werden. "Das gilt dann, wenn das Einbahnstraßenschild um ein weiteres mit Fahrradsymbol und zwei Richtungspfeilen ergänzt wird", erklärt Roland-Partneranwalt Frank Preidel von der Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester. Anderes Beispiel: Autos kommen an einer roten Ampel vor der Kreuzung zum Stehen, Radler fahren rechts vorbei bis zur Ampel vor. "Das ist grundsätzlich erlaubt. Dabei dürfen Radfahrer aber mit besonderer Vorsicht und nur mit mäßiger Geschwindigkeit vorfahren", so Preidel.