Alle Jahre wieder ändern sich zum Anfang eines neuen Jahres zahlreiche Gesetze und Regelungen. So auch 2023. Hier ein paar der wichtigsten, geplanten Neuerungen im Überblick (soweit bei Redaktionsschluss bekannt):
Elektronische Krankmeldung (AU)
Ab 1. Januar brauchen Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit keine gelben Zettel mehr beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abzugeben. Bei einer Krankmeldung wird die Krankenkasse die Krankmeldung digitalisiert an den Arbeitgeber weiterleiten.
Krankenkassenbeiträge
Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen wird es teurer. Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen zum 1. Januar 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent. Jedoch legt jede Krankenkasse diesen selbst fest. Parallel wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben.
Kindergeld
Das Kindergeld soll ab 1. Januar auf monatlich 250 Euro erhöht werden.
Kfz-Versicherung
Ab 2023 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund 4,8 Millionen Autofahrer profitieren dabei von besseren Typklassen. Für rund 8,1 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Für 29,3 Millionen ändert sich nichts.
Führerschein
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.Januar .2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
Wohngeld
Zum 1. Januar sollen mit dem neuen „Wohngeld Plus“ Geringverdiener durchschnittlich 190 Euro mehr Wohngeld erhalten.
Rente
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
Home-Office-Pauschale
Die Home-Office-Pauschale kann auch 2023 steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1. Januar steigt der Gesamtbetrag von bislang 600 Euro auf 1.000 Euro. Somit können statt 120 Tage dann 200 Tage im Home-Office von der Steuer abgesetzt werden.
Midijob
Im Midijob gibt es eine obere Verdienstgrenze von 1.600 Euro und er ist sozialversicherungspflichtig. Ab 1. Januar steigt die obere Grenze auf 2.000 Euro.
E-Auto-Förderung
Die Kaufprämie für reine Elektroautos sinkt ab 1. Januar von 6.000 Euro auf 4.500 Euro. Für Plug.in-Hybride fällt sie komplett weg.
Bürgergeld
Ab 1. Januar verschwindet Hartz IV und wird durch das Bürgergeld ersetzt, welches nicht nur erhöhte Regelsätze, sondern zahlreiche Neuerungen und weniger Bürokratie mit sich bringen soll.
Mehrweg-Pflicht
Ab 1. Januar tritt eine Mehrweg-Pflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft. Die Betreiber müssen To-Go-Essen und -Getränke alternativ zur Einwegverpackung auch in einer Mehrwegverpackung anbieten. Die Ware in der Mehrwegpackung darf dabei nicht teurer sein, als die in der Einwegverpackung, allerdings darf ein Pfand erhoben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kleinbetriebe wie z.B. Imbisse. Lieferkettengesetz
Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Neue Euromünzen
Ab 1. Januar tritt Kroatien der Euro-Zone bei und bekommt eigene Euro-Münzen, die ab diesem Zeitpunkt in Umlauf gebracht werden.