(adac). Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung getauscht. Seit diesem Jahr erfolgt der Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnisklasse ist nicht entscheidend. Während Scheckkarten aktuellen Musters, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, bereits ein Ablaufdatum beinhalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine unmittelbar aus dem Gesetz. Es gibt einen festen Stufen-/Fristenplan. Die nächste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023 und betrifft alle 1959 bis 1964 geborenen, die noch in Besitz eines grauen, rosafarbenen oder DDR-Papierführerschein sind. Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Der Umtausch kostet rund 25 Euro bei der Führerscheinstelle plus Kosten für das biometrische Passfoto. Der umgetauschte Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.