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Ausgabe 1168/2023
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Bis Ende April die Grundsteuererklärung abgeben

München/Landkreis. Ende Januar teilte der bayerische Finanzminister Albert Füracker mit, dass in Bayern die Abgabe der Grundsteuererklärung um weitere drei Monate verlängert wird. Die bundesweite Frist zur Abgabe dagegen endete am 31. Januar 2023. Allerdings etwas weniger als die Hälfte aller Besitzer von Immobilien in der Bundesrepublik ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Bereits im Oktober 2022 hatten die Länder die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert, da nur sehr wenig Grundsteuererklärungen bis dahin eingereicht worden waren. In Bayern heißt es nun, dass noch Zeit bis 30. April ist. Wer bis dahin seine Grundsteuererklärung immer noch nicht eingereicht und auch auf ein vom Finanzamt versendetes Erinnerungsschreiben nicht reagiert hat, dem drohen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro versäumtem Monat, unter Umständen sogar ein Zwangsgeld von bis zu 20.000 Euro. Auch sieht das Finanzamt bei weiterer Verzögerung vor, eine Schätzung des Grundsteuerwerts vorzunehmen, die mit großer Sicherheit nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen wird.