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Ausgabe 1175/2023
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Rauchmelder in vier Schritten überprüfen

(akz-o). Eine Brandgefahr frühzeitig erkennen - das ist die Aufgabe von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmeldern. Doch sind die kleinen Lebensretter auch einsatzbereit und funktionieren, wenn es darauf ankommt? Und woran erkennt man, wann ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden muss? Wie bei allen Elektrogeräten ist auch die Lebensdauer eines Rauchmelders begrenzt. Anders als bei der Waschmaschine sollte man hier jedoch nicht warten, bis der Defekt eintritt. Schließlich handelt es sich um ein Sicherheitsgerät, das im Brandfall Leben retten soll. Damit die Rauchmelder im Ernstfall funktionieren, wird eine jährliche Wartung sowie ein Austausch nach zehn Jahren empfohlen. Der Hersteller Ei Electronics erklärt, was alles zu beachten ist. Zunächst gilt es zu prüfen, ob die bundesweit geltende gesetzliche Mindestanforderung von je einem Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur überhaupt erfüllt ist. In Berlin und Brandenburg ist zusätzlich die Installation in sämtlichen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben. Unabhängig von länderspezifischen Vorgaben sollte idealerweise auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert sein. Hier befinden sich in den meisten Haushalten Elektrogeräte wie Fernseher oder WLAN-Router und elektrische Defekte sind die Hauptursache für Wohnungsbrände. Einmal pro Jahr gilt es, den Testknopf zu drücken und so die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder zu überprüfen. Ertönt ein Signal, ist alles in Ordnung. Wichtig ist zudem, dass die Raucheintrittsöffnungen des Melders frei von Staub und Insekten sind. Kleinere Verunreinigungen können vorsichtig mit einem feuchten Tuch entfernt werden, bei stark verschmutzten Geräten empfiehlt sich ein Austausch. Spätestens nach zehn Jahren muss jeder Rauchmelder ausgewechselt werden. Denn mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für Fehlalarme. Wer sich unsicher ist, wie alt seine Geräte sind, kann das anhand des auf dem Gerät angebrachten, empfohlenen Austauschdatums überprüfen. Bevor man dafür auf Leiter oder Stuhl steigt, kann auch das Datum der Einführung der Rauchmelderpflicht im jeweiligen Bundesland als erster Richtwert genutzt werden. So musste etwa in Rheinland-Pfalz bis Mitte 2012 in allen Bestandbauten die Nachrüstung von Rauchmeldern erfolgen. Hier ist die Wahrscheinlichkeit folglich hoch, dass es aktuell Zeit für einen Wechsel ist. Infos zu den Daten der Einführung der Rauchmelderpflicht in jedem Bundesland finden sich unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de.