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Hallo Franken
Ausgabe 1176/2023
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Zeitarbeitende sind durch feste Arbeitsverträge und Rahmenvereinbarungen geschützt. Sie können auch Einsätze ablehnen.

(txn). Wer schon mal auf einer Party den Begriff „Zeitarbeit“ hat fallen lassen, weiß: Es dauert maximal fünf Minuten, bis die gängigsten Vorurteile beisammen sind. „Weil sich so viele Irrtümer über die Zeitarbeit so hartnäckig in den Köpfen halten, haben wir die Kampagne #besserarbeit gestartet“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Damit wollen wir verdeutlichen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei uns im Mittelpunkt stehen.“ Denn Zeitarbeit ist alles andere als Ausbeutung (so Vorurteil Nr. 1): Zeitarbeitende bekommen einen festen Vertrag mit sämtlichen Sozialleistungen, Urlaubsanspruch und Tariflöhnen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Ebenso wenig ist Zeitarbeit eine berufliche Sackgasse, auch wenn Vorurteil Nr. 2 lautet: Einmal Zeitarbeit, immer Zeitarbeit. „Das Gegenteil ist der Fall: Bei uns werden in rund 25 Prozent der Fälle die Zeitarbeitenden fest in ihre Einsatzfirma übernommen“, so Petra Timm. Zudem sorgen Fort- und Weiterbildungsangebote der Randstad Akademie dafür, dass sich Zeitarbeitende weiterqualifizieren und die Weichen für ihre persönliche Karriere stellen können. Und was ist mit Vorurteil Nr. 3, dass Zeitarbeitende Arbeitnehmer zweiter Klasse sind? Dem schiebt schon das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einen Riegel vor, denn es schreibt den Grundsatz der Gleichstellung aller Arbeitnehmenden fest. Zeitarbeitende sind durch ihren festen Arbeitsvertrag geschützt und können sich bei seriösen Zeitarbeitsfirmen zudem jederzeit an den eigenen Betriebsrat wenden. So viel zu den Vorurteilen.