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Ausgabe 1177/2023
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Baiersdorf

Jugendmusikinstitut Stadt Baiersdorf - Vorspielabende

Am Dienstag, 4. Juli und Mittwoch, 5. Juli 2023, finden ab 17.00 Uhr wieder die Vorspielabende des Jugendmusikinstitutes Baiersdorf im Kulturzentrum Jahnhalle statt. An diesen besonderen Abenden zeigen die Kinder des Jugendmusikinstituts ihr Können und was sie alles im Musikunterricht gelernt haben. Alle Eltern, Freunde und Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Das Ordnungsamt informiert: Veränderungen am Ausee

Viele schätzen den Au- und Angersee im Naherholungsgebiet in Baiersdorf. Die Seen sind jedoch KEINE ausgewiesene Badeseen. Der Stadt fällt die Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht im Naherholungsgebiet inkl. der Gewässer zu. Hier geht es um die Frage, ob, wann, wo und welche Gefahrabwendungsmaßnahmen in und an den Gewässern von der Kommune umzusetzen und zu erfüllen sind. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern. Die von der Stadt vorgenommenen Veränderungen am Ausee (Baggersee) haben zu einigen Diskussionen geführt. Wir möchten Ihnen hier die Hintergründe kurz erläutern. Der Aussee ist kein offizielles Badegewässer. Dennoch wurde und wird das Baden dort nicht verboten. An Badegewässern kommt es immer wieder zu Unglücksfällen, sodass die von einem solchen Gewässer ausgehenden Gefahren und die damit einhergehenden Verkehrssicherungspflichten regelmäßig in der Diskussion stehen. Das bayerische Justizministerium hat daher im Jahr 2021 einen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern herausgegeben, an dem wir uns orientieren. So wurden einigen Gefahrenstellen beseitigt (z. B. Unterspülungen am Ufer) und neue Hinweisschilder angebracht. Außerdem ist die Gemeinde verpflichtet, z. B. Sicherheitspersonal bereitzustellen, wenn sie Anreize zur Nutzung eines Gewässers zum Baden setzt. Wenn solche Anreize wie zum Beispiel ein Strand vorhanden sind, kann der Nutzer darauf vertrauen, dass ein entsprechend hohes Schutzniveau vorhanden ist. Im Schadensfalle besteht für die Verantwortlichen ein hohes Haftungsrisiko, wenn keine entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Bereits in der Vergangenheit wurde es vermieden, Anreize wie Stege oder Badeplattformen anzubringen. Auch ein Strand ist leider eine typische Badeeinrichtung, die eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht nach sich zieht, die wir nicht leisten können. Daher muss er zurückgebaut werden. Wir halten dies jedoch noch für ein milderes Mittel, als ein vollumfängliches Badeverbot. Wir dürfen daran erinnern, dass zum Beispiel am Kleinsendelbacher Badesee nach einem Todesfall ein dauerhaftes Badeverbot verhängt wurde. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns hier keinem Haftungsrisiko aussetzen möchten. Auch am Ausee gab es bereits einen Todesfall. Wie gesagt, Baden ist weiterhin möglich, dann aber auf eigene Gefahr. Der Leitfaden und weitere Informationen sind auf unserer Homepage www.baiersdorf.de veröffentlicht unter Stadt/Aktuelles/Baiersdorf aktuell.