Ungerechte Kündigungen, unfaires Arbeitszeugnis, oder Diskriminierung am Arbeitsplatz – es gibt viele Gründe für arbeitsrechtliche Differenzen. Mit der Unterstützung einer Rechtschutzversicherung können sich Arbeitende dagegen wehren und ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht geltend machen.
txn. Bis zu 2 Millionen Arbeitende werden jedes Jahr in Deutschland gekündigt. Wer sich mit rechtskundiger Hilfe wehrt, hat meist gute Chancen, seine Lage zu verbessern. Wird beispielsweise eine Kündigungsschutzklage eingereicht, gibt es in mehr als der Hälfte der Fälle eine Abfindung. Was viele nicht wissen: Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei in der ersten Instanz die anwaltlichen Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert – dies sind regelmäßig drei Monatsgehälter. Häufig werden Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich abgeschlossen, in dem – neben der Kündigung - noch weitere Punkte verglichen werden. Diese erhöhen dann den Streitwert. Dadurch können die Kosten hoch sein, von der errungenen Abfindung bleibt dann am Ende unter Umständen nicht mehr viel übrig. „Dennoch ist es wichtig, bei einer Kündigung schnell zu handeln und die gesetzlichen Klagefristen von drei Wochen einzuhalten“, erklärt Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union. Um die eigenen Ansprüche geltend zu machen und das finanzielle Risiko zu mindern, raten Experten zu einer privaten Rechtschutzversicherung. Diese muss allerdings drei Monate bestehen, bevor die vollen Leistungen greifen. Teilweise gelten auch längere Wartezeiten. „Eine telefonische Rechtsberatung kann jedoch direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden“, so Clemens Cichonczyk. Geht es beispielsweise um missverständliche Formulierungen im Arbeitszeugnis oder Mobbing am Arbeitsplatz, ist ein erster anwaltlicher Rat wichtig. Später gibt es auch die Möglichkeit einer telefonischen Mediation mit dem Arbeitgeber. Das Ziel: eine außergerichtliche und damit kostengünstigere Einigung zu erzielen. Weitere Informationen gibt es online unter www.itzehoer.de.