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Ausgabe 1187/2023
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Nicht warten, sondern sich fachkundig beraten lassen

(DJD). Hausbesitzer und Bauherren haben jetzt Planungssicherheit bei den Entscheidungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ihrer Immobilien: Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die wesentlichen Fakten im Überblick: Im Neubau dürfen künftig nur noch Heizungen unter Einbeziehung von 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden. Für Bestandsgebäude sind die von den Kommunen zu erstellenden Wärmeplanungen maßgeblich. Reparaturen bestehender Anlagen sind grundsätzlich möglich. Fällt die Heizung komplett aus, so ist sie durch ein neues Gerät entsprechend der 65-Prozent-Regel zu ersetzen.

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), sieht es positiv, dass nach der monatelangen Debatte nun endlich Klarheit herrscht, welche Heizsysteme künftig eingebaut werden dürfen. Auch bewertet er positiv, dass das GEG deutlich technologieoffener als in den ersten Entwürfen ausgefallen ist: "Der Einbau moderner, individueller Heizungs- und Ofentechniken wirkt sich direkt auf die Senkung der Energiekosten und eine Verbesserung der CO2-Bilanzen aus." Kritischer sieht Staudt, dass man im Bestandsbau mit Heizungsmaßnahmen warten könnte, bis die Kommunen in einigen Jahren ihre Pläne vorgelegt haben: "Das darf im Sinne des Klimaschutzes nicht dazu führen, dass sich die Modernisierungsdynamik im Heizungskeller abschwächt.“ Das bestätigt auch Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK): "Welches regenerative Heizungssystem im Neubau und im Bestand jetzt das effizienteste ist und welche Fördermittel es dafür gibt, wissen am besten die Heizungsbauer vor Ort. Deshalb sollte man sich bei der eigenen Wärmeplanung vorab kompetent beraten lassen." Mehr Infos: www.freie-waerme.de.

Nachteile zentraler Wärmenetze

Auch im neuen GEG stehen Hausbesitzern je nach Situation und finanziellen Möglichkeiten viele Optionen der Wärmeerzeugung zur Verfügung. Ausnahmen gibt es, wenn von den Kommunen Anschluss-, Benutzungszwänge oder Verbrennungsverbote in Wohngebieten festgelegt wurden. Die Experten der Allianz Freie Wärme sehen dies kritisch: Die freie Wahl der Heizungstechnik und der Energieträger sei dann sehr oft aufgrund langfristiger, einschränkender Wärmelieferverträge zumeist nur eines Anbieters nicht mehr möglich. Hinzu komme, dass sich Zwangsvorgaben im Gebäudebestand wegen fehlender Einsparanreize kontraproduktiv auf Investitionen in die Gebäudehülle auswirken würden. Über einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb für die optimalen Lösungen setzt man stattdessen auf die Vorteile einer individuellen Wärmeerzeugung.

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(DJD). Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), sieht es positiv, dass das Anfang Januar 2024 in Kraft tretende Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich technologieoffener ist als zunächst geplant: "Der Einbau moderner, individueller Heizungs- und Ofentechniken wirkt sich direkt auf die Senkung von Energiekosten und eine Verbesserung der CO2-Bilanzen aus." Kritischer sieht Staudt, dass man bei der Bestandssanierung warten könnte, bis die Kommunen in einigen Jahren ihre Pläne vorgelegt haben: "Das darf nicht dazu führen, dass sich die Modernisierungsdynamik abschwächt.“ Vom Heizungsbauer vor Ort sollte man sich deshalb schon jetzt bei der individuellen Wärmeplanung kompetent beraten lassen. Infos: www.freie-waerme.de.