(VNWB). Alle Jahre wieder gehört er zu Weihnachten dazu: ein stattlicher natürlicher Weihnachtsbaum. Ist das Schmuckstück ausgewählt, will es nach Hause transportiert werden. Der Verband natürlicher Weihnachtsbaum e.V. gibt Tipps, damit der Baum sicher zu Hause ankommt und dort für weihnachtliche Stimmung sorgen kann.
Weihnachtsbaumtransport mit dem Auto
Je nach Größe des Autos lässt sich der Baum am besten im Kofferraum bei umgeklapptem Rücksitz transportieren. Passt der Baum komplett ins Auto, ist es am praktischsten, ihn mit der Spitze zuerst einzuladen. Am Stamm festgehalten kann er so leicht ein- und zu Hause wieder ausgeladen werden. Ist der Baum länger als die Ladefläche des Autos, wird der Baum mit dem Stamm zuerst einladen und bis zur Rückenlehne des Frontsitzes durchgeschoben. Eine Decke schützt die Rückseite der Lehne gegen Kratzer. Ein stabiles Holzbrett zwischen Stamm und Lehne sorgt bei einer Vollbremsung dafür, dass der Stamm sich nicht in die Rückenlehne drückt. Auch ein PKW-Anhänger kann beim Baumtransport gute Dienste leisten. Ungeachtet der Wahl des Transportmittels sollte der Baum stets mit geeigneten Spanngurten gegen Verrutschen gesichert werden. Beim Anhänger kann auch ein Ladungssicherungsnetz zum Einsatz kommen. Ein Durchladen des Baumes bis in die erste Sitzreihe hinein ist nicht empfehlenswert, da hierdurch die Sicht des Fahrers eingeschränkt werden kann. Muss die Kofferraumklappe wegen des hinausragenden Baumes geöffnet bleiben, ist diese so weit wie möglich zu schließen und zu fixieren. Rücklichter, Bremslichter, Blinker und Kennzeichen müssen sichtbar bleiben. Außerdem sollten die Fenster etwas geöffnet werden, da durch die geöffnete Klappe Abgase in den Innenraum gelangen können. Der Baum darf laut § 22 der Straßenverkehrsordnung höchstens eineinhalb Meter über das Heck des Fahrzeugs hinausragen. Ab einem Meter muss das Ende zudem mit einer roten Fahne – oder bei Dunkelheit mit einem roten Licht – gekennzeichnet werden. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Baum auf dem Dach transportiert wird. Auch hier darf er nur nach hinten überstehen – nicht nach vorne oder zu den Seiten. Wird der Baum nicht ordnungsgemäß transportiert und gefährdet dadurch andere Verkehrsteilnehmer, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Fehlen bei Überlänge die rote Fahne oder das rote Licht, beläuft sich die Strafe auf 25 Euro.