Alle Jahre wieder stehen am Anfang eines neuen Jahres einige Änderungen für die Bürger an. Die wichtigsten Neuerungen erfahren Sie hier (Kurzfristige Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten).
Die Energiepreisbremsen laufen zum 31.12.2023 aus.
Der Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Für Minijobber steigt gleichzeitig Entgeltgrenze von 520 Euro auf 538 Euro. Auch Azubis dürfen sich über mehr Geld freuen, deren Mindestentgelt steigt ebenfalls.
Auch die Erhöhung des Bürgergelds ist angedacht. Für Alleinstehende sollen somit die Bezüge von 502 auf 563 Euro monatlich steigen. Arbeitgeber sind ab dem neuen Jahr dazu verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch zu erfassen. Ausnahmen sind tarifvertragliche oder kleinbetriebliche Regelungen. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld soll ab 1.4.2024 gesenkt werden. Auch Änderungen beim Kinderkrankengeld stehen im Raum. Erst ab dem vierten Krankheitstag des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung nötig. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld soll von 10 auf 15 Tage bis zum 12. Lebensjahr des Kindes steigen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. Das Pflegegeld und auch Pflegesachleistungen werden um 5% angehoben. Und auch die Erwerbsminderungsrente für Renten die zwischen 2001 und 2014 begonnen haben, steigen um 7,5 Prozent. Ab Juli 2024 fällt das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ weg. Ein Vermieter kann die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss im Haus nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Jeder Mieter entscheidet künftig selbst, wie er künftig sein TV-Programm empfängt und wieviel er dafür bezahlt. Es gibt sie zwar teilweise schon, doch ab Juli 2024 kommen die „Tethered Caps“, Flaschendeckel, die fest mit einer Flasche verbunden sind. Auch werden weitere künftig Einwegflaschen aus Plastik Milch und alle milchhaltigen Getränke mit einem Milchpfand belegt. Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Somit müssen dann neu eingebaute Heizungsanlagen in Neubaugebieten oder neuen Wohnanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer sich ein Elektroauto kaufen möchte erhält ab 2024 nur noch 3.000 statt wie bisher 4.500 Euro staatliche Förderung. Wagen mit einem Preis über 45.000 Euro erhalten gar keine Förderung mehr. Und Tanken wird teurer, da die CO²-Steuer zum Jahresanfang steigt. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, sollte seinen rosafarbenen oder grauen Führerschein bis zum 19.1.2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen, denn sonst Drohen Verwarn- bzw. Bußgelder. Und die TÜV-Plakette für 2024 trägt die Farbe blau. Bis Ende 2024 wird USB-C zum einheitlichen Ladekabel für Handys, Tablets, Kameras etc.