Deutschland. Vom 6. - 9. Juni 2024 ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen in dieser Zeit die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. In Deutschalnd wird am Sonntag, 9. Juni gewählt. Gewählt werden kann in einem der an diesem Tag geöffneten Wahllokale oder schon vorab per Briefwahl. Für die Europawahl 2024 hat der Bundeswahlausschuss insgesamt 35 Parteien und sonstige politischen Vereinigungen zugelassen. Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt.
In Deutschland ist wahlberechtigt,
• wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
• über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
• in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
• sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Bei der Europawahl hat jeder und jede nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. Sobald die Wahlräume geschlossen und die abgegebenen Stimmen ausgezählt sind, werden die Ergebnisse veröffentlicht. Die 720 Abgeordneten, welche das Europäische Parlament bilden werden, treffen sich danach zur konstituierenden Sitzung. Diese soll am 16. Juli 2024 stattfinden. Die Abgeordneten wählen hier nicht nur einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin, sondern bilden darüber hinaus neue Fraktionen. Wie schon nach der vergangenen Wahl 2019 entfallen auch in diesem Jahr 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland und bilden damit die größte Gruppe.. Danach folgen Frankreich mit 81, Italien mit 76 und Spanien mit 61 Abgeordneten.