Neues Jahr - neue Gesetze und Änderungen. Die wichtigsten Änderungen für 2025 haben wir für Sie - unter Vorbehalt, da sich im Rahmen der politischen Situation noch einiges ändern könnte - kurz zusammengefasst:
• Die Bundestagswahl 2025 wird nach dem Aus der Ampel-Koalition auf den 23. Februar 2025 vorverlegt.
• Zum 1. Juli 2025 ist voraussichtlich mit einer Rentenerhöhung von 3,5% zu rechnen.
• Der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im neuen Jahr von 1,7 Prozent auf durchschnittlich 2,5 Prozent. Geplant ist auch eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent.
• Bislang lag der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro angehoben. Im Minijob darf man dann 556 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Azubis erhalten im ersten Lehrjahr mindestens 682 Euro Ausbildungsvergütung im Monat.
• Ab 1. Januar tritt das “Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ im Kraft. Die Briefzustellung darf künftig bis zu drei Tage dauern und das Briefporto wird auf 0,95 € angehoben. Auch der Versand von Paketen wird ab kommendem Jahr teurer.
• Das Wohngeld soll zu Jahresbeginn um 15 Prozent steigen, was im Schnitt für einen Empfänger 30 Euro im Monat mehr wären
• Die CO2-Steuer wird zum neuen Jahr hin wieder angehoben und steigt von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Für Benzin wird dadurch mit einem Anstieg von ca. 3 Cent pr Liter gerechnet.
• Die neue Altkleider-Verordnung der EU sieht vor, das künftig nicht Bekleidung, sondern alles aus Textil wie auch Handtücher, Bettwäsche, Vorhänge et, in den Altkleidercontainer gegeben dürfen, egal, in welchem Zustand sich die Sachen befinden.
• Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, deren Papierführerschein bis 1998 ausgestellt wurden und 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen.
• Banküberweisungen im Euro-Raum müssen ab 9. Oktober bei allen Banken in Echtzeit möglich sein.
•Die neue Grundsteuer für Immobilien- und Grundstücksbesitzer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
• Mit dem neuen Jahr sind Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, in der EU verboten.
• Ab dem 1. Januar 2025 darf kein Motorrad mehr unterhalb der Euro-Norm (Euro 5+) neu zugelassen werden.
• USB-C wird als einheitlicher Anschluss für tragbare Kleinelektrogeräte eingeführt
• Das Deutschlandticket bleibt weiterhin verfügbar und kostet ab 2025 dann 58 Euro.
• Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der EU nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden.