Stadt Forchheim - Wahl in Forchheim - An der Wahlurne.
(Stadt Forchheim). Mach mit: Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer! So heißt es nun überall in den Kommunen, nachdem der Termin für die Bundestagswahl nicht mehr allzu fern ist. Nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) entscheidet heute das Parlament über die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Die Kommunen - so auch die Stadt Forchheim - bereiten sich derweil auf einen geplanten Wahltermin am 23. Februar 2025 vor und suchen jetzt schon viele helfende Hände. Damit unsere demokratischen Wahlen und Abstimmungen gut und sicher ablaufen können, braucht die Stadt Forchheim Menschen, die das besondere Ehrenamt der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers ausfüllen. Sie unterstützen ehrenamtlich die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen, Briefwahlen und Abstimmungen. Sie sind zuständig für die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfende unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Wahlorganisation und gehören somit zu den wichtigsten Träger*innen des Wahlverfahrens. Allein in der Stadt Forchheim werden pro Wahltag ca. 270 wahlberechtigte Helfende benötigt. Selbstverständlich wird bei Wahlen das gesamte Verwaltungspersonal der Stadt Forchheim zum Wahldienst herangezogen - diese Personenzahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahllokale in Forchheim ausreichend zu besetzen. Daher sucht die Stadt Forchheim zu jeder Wahl Freiwillige. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelfenden werden von den Kommunalbehörden berufen. Sie erhalten rechtzeitig dazu vor der anstehenden Wahl bzw. Abstimmung ein Berufungsschreiben. Für Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und die Stellvertretenden werden Schulungen durchgeführt. Die Wahlhelfenden sorgen für einen reibungslosen Ablauf einer Wahl im Wahllokal und zählen am Ende der Wahlhandlung die Stimmen aus. Die Wahllokale sind in der Regel von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfenden werden von ihrem Wahlvorstand in eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt. Nach Schließung der Wahllokale erfolgt die Auszählung der Stimmen, bei der alle Wahlhelfenden eines Wahllokales zusammen anwesend sind. Für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Wahlhelfenden wird eine Entschädigung nach der "Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Personen" (§8) der Stadt Forchheim gewährt. Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, kann sich freiwillig melden, um die Stadtverwaltung bei der Durchführung von Wahlen zu unterstützen. Zur Online-Bewerbung geht es auf der städtischen Website unter dem Link: www.forchheim.de/wahhelfende.