DeutscherBundestag/Bayerisches Landesamt für Statistik. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst und in einer Erklärung der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt. Ursprünglich war als Termin der 28. September 2025 vorgesehen. Um nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Neuwahlen herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage gestellt - und wie beabsichtigt verloren. Im Anschluss schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 werden nach einer Schätzung auf Basis der zensusrevidierten amtlichen Bevölkerungsfortschreibung rund 9,2 Millionen Wahlberechtigte in Bayern leben. Unter den jungen Wählerinnen und Wählern sind 362.000 Personen zum ersten Mal berechtigt, ihre Stimme abzugeben.
Wie bei jeder Bundestagswahl stehen den Wahlberechtigten am Sonntag, 23. Februar 2025, zwei Wege der Stimmabgabe offen: Die Urnenwahl am Wahltag selbst und die Briefwahl. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten - diese sollen alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 2. Februar, erhalten. Der Antrag zur Briefwahl kann stattdessen auch mündlich bei der Gemeinde des Hauptwohnortes oder formlos schriftlich, etwa per E-Mail, gestellt werden und muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. werden. Das letztmögliche Einwurfdatum für den Wahlbrief ist Donnerstag, 20. Februar. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen, da um diese Zeit die Wahllokale schließen und die Auszählung der Stimmen beginnt.
Für was sind Erst- und Zweitstimme?
Bei der Bundestagswahl 2025 haben die Wählerinnen und Wähler weiterhin zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein - jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält. Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.